Kommunalsteuer
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Übersicht
- Die Kommunalsteuer ist eine Abgabe von Unternehmen an die Gemeinde, in der sich die jeweilige Betriebsstätte befindet.
- Ihr unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die DienstnehmerInnen einer Betriebsstätte in Leoben ausbezahlt werden.
Befreiung: Infos zu Freibeträgen und Befreiung von der Kommunalsteuer finden Sie auf usp.gv.at
Zuständige Stelle
- Referat Steuern und Abgaben: Sachbearbeiterin - Kommunalsteuer, Nächtigungsabgabe
So leisten Sie die Abgabe
- Unternehmer müssen bis zum 15. des Folgemonats die Kommunalsteuer an die Gemeinde entrichten.
- Bis zum 31. März des Folgejahres ist eine Kommunalsteuererklärung bei der Gemeinde über das abgelaufene Kalenderjahr abzugeben. Die Erklärung muss die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage enthalten.
Gemeindekennziffer: Für die Kommunalsteuer-Erklärung via Finanz-Online ist die Gemeindekennziffer (GKZ) anzugeben. Die GKZ der Stadt Leoben lautet 61108.
Höhe & Intervall
Berechnung
- Die Kommunalsteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe, das heißt die Höhe der Abgabe ist selbstständig zu berechnen.
- Die Höhe der zu leistenden Kommunalsteuer beträgt 3 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Intervall
Monatliche Abgabe