Organstrafe

Auf dieser Seite:

Organstrafen in Leoben

Für verschiedene Verwaltungsübertretungen hebt die Stadt Leoben Organstrafen in der Höhe von je 20 Euro bzw. 35 Euro ein.

Ordnungswache: Um die Einhaltung von ortspolizeilichen Verordnungen, des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes sowie der Parkordnung zu überprüfen, ist seit März 2015 eine städtische Ordnungswache im Einsatz.

Organstrafen im Überblick:

Hunde- und Tierhaltung
Vernachlässigung der Beaufsichtigung von Tieren, sodass Andere gefährdet sind (z. B. streunende Hunde) 35 Euro
Vernachlässigung der Leinen- oder Maulkorbpflicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen, in Geschäftslokalen etc. 35 Euro
Vernachlässigung der Leinenpflicht in öffentlichen Parkanlagen 35 Euro
Vernachlässigung der Pflicht von HundehalterInnen, öffentlich zugängliche Orte nicht zu verunreinigen (z. B. durch Hundekot) 20 Euro
Lärm und Hygiene
Mangelnde Reinhaltung von Grundstücken und Bauwerken von Schmutz, Unrat und Ungeziefer 20 Euro
Ablagerung von Müll, der dem Auftreten von Ungeziefer Vorschub leistet, außerhalb der Müllablagerungs-Plätze 20 Euro
Füttern von wild lebenden Tauben 20 Euro
Verstoß gegen Ge- und Verbote im Bereich Rattenbekämpfung 20 Euro
Lärmerzeugende Arbeiten im Haus und Garten innerhalb der Ruhezeiten (z. B. Rasenmähen) 20 Euro
Parken
Fehlender Parkschein 20 Euro
Überschreiten der maximalen Parkdauer 20 Euro
Parkschein nicht richtig angebracht 20 Euro

 

Zuständige Stellen

Für den Bereich Parken:

Stadtwerke Leoben

Kerpelystraße 21
8700 Leoben
Website Stadtwerke Leoben
auf Karte anzeigen

Öffnungszeiten Direktion:
Mo & Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi & Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Oder nach vorheriger Vereinbarung

Für alle Bereiche außer Parken:

Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr