Sondernutzung für öffentliche Plätze
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Übersicht
Wenn Sie ein öffentliches Grundstück oder eine öffentliche Straße zu verkehrsfremden Zwecken nützen wollen, benötigen Sie für diese Sondernutzung eine Bewilligung.
Beispiele für Sondernutzung:
- Veranstaltungen, Infostände, Verteilung von Flugblättern
- Warenkörbe, Schanigärten
- Bauteile, die in den Luftraum einer öffentlichen Verkehrsfläche ragen
- Feuerwerke, Hubschrauberlandungen
- Straßenmusik – mehr dazu: Richtlinien für Straßenmusiker
- Werben um Mitglieder – mehr dazu: Richtlinien für mitgliederwerbende Organisationen
Zuständige Stelle
Je nach Art der Sondernutzung wenden Sie sich bitte an:
- Bauteile und Einrichtungen an Gebäuden (z. B. Vordächer, Markisen, Fahnen, Leitungen, etc):
Abteilung Infrastruktur und Technik (+43 3842 4062-251 oder stadtbaudirektion@leoben.at) - Sondernutzung des Hauptplatzes bzw. Kirchplatzes:
City Management (+43 3842 802-1602 oder office@citymanagement-leoben.at) - Straßenmusiker und mitgliederwerbende Organisationen:
City Management (+43 3842 802-1602 oder office@citymanagement-leoben.at) - Alle weiteren Nutzungsarten:
Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit (+43 3842 4062-335 oder baurecht@leoben.at)