Ausnahmegenehmigung

Son­der­nut­zung für öf­fent­li­che Plät­ze

Über­sicht

Wenn Sie ein öffentliches Grundstück oder eine öffentliche Straße zu verkehrsfremden Zwecken nützen wollen, benötigen Sie für diese Sondernutzung eine Bewilligung.

Bei­spie­le für Son­der­nut­zung:

Zu­stän­di­ge Stel­le

Je nach Art der Sondernutzung wenden Sie sich bitte an: