Eheschließung
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Übersicht
Seit 1. Jänner 2019 ist in Österreich eine Eheschließung möglich für:
- gleichgeschlechtliche Paare
- verschieden geschlechtliche Paare
Bevor Sie sich als Paar das Ja-Wort geben können, muss vom Standesamt überprüft werden, ob Sie die Ehe rechtswirksam schließen dürfen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Zuständige Stelle
Standesamt
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
Standesamtliche Trauung anmelden
Sie sind nicht an das Standesamt Ihres Wohnortes gebunden: Wenn Sie in Leoben heiraten wollen, müssen Sie nicht in Leoben gemeldet sein.
Für Eheschließungen im Ausland beachten Sie bitte die Voraussetzungen zur Anmeldung und Gültigkeit.
So gehen Sie vor:
- Legen Sie Ihren Wunsch-Hochzeitstermin sowie mögliche Alternativtermine fest.
- Vereinbaren Sie mit dem Standesamt unter +43 3842 4062-213 einen Termin, um die Niederschrift aufzunehmen.
- Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor.
- Überlegen Sie, welche Art der Namensführung Sie nach der Heirat wünschen.
Gültigkeit des Aufgebots:
- Das Aufgebot kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin bestellt werden.
- Sie können jedoch bereits davor einen Termin für die standesamtliche Trauung reservieren.
- Kontaktieren Sie dazu das Standesamt (+43 3842 4062-213 oder standesamt@leoben.at)
Trauzeugen
Bei der standesamtlichen Heirat sind keine Trauzeugen mehr notwendig. Wenn Sie möchten, können Sie aber weiterhin mit einem oder zwei Trauzeugen heiraten. Beachten Sie, dass Trauzeugen volljährig sein müssen.
Erforderliche Dokumente
Welche Dokumente Sie für die Eheschließung benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab:
a) Volljährige, bisher unverheiratete österreichische StaatsbürgerInnen benötigen:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)
b) Minderjährige, bisher unverheiratete österreichische StaatsbürgerInnen benötigen zusätzlich zu a):
- Gerichtsbeschluss über die Ehemündig-Erklärung
- Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin/ des gesetzlichen Vertreters
c) Österreichische StaatsbürgerInnen, die bereits verheiratet waren, benötigen zusätzlich zu a):
- Heiratsurkunden aller Vorehen bzw. Partnerschaftsurkunden aller Verpartnerungen
- Nachweis über die Auflösung früherer Ehen/ Verpartnerungen (Scheidungsurteile/ Auflösungs- bzw. Nichtigkeitsurteile mit Rechtskraftbestätigung) bzw. Sterbeurkunde
d) Ausländische StaatsbürgerInnen:
Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente und Übersetzungen erforderlich. Bitte fragen Sie dazu direkt beim Standesamt an, unter +43 3842 4062-213 oder per E-Mail an standesamt@leoben.at.
Kosten
Die Kosten der Eheschließung setzen sich aus fixen sowie variablen Gebühren zusammen. Die Ausstellung zusätzlicher Dokumente kann weitere Kosten verursachen. Die Gestaltung der Trauungszeremonie (zum Beispiel die Wahl eines Exklusiv-Trauungsortes) hat ebenfalls Einfluss auf die Kosten.
Die genauen Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Standesamt.
Namensführung
Bei der Anmeldung zur Eheschließung am Standesamt können Sie auch festlegen, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, welche(n) Namen Sie und Ihr Ehepartner tragen können.
Mehr dazu: