Gemeindewohnungen: Schäden melden & Hausordnung
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Schäden melden
Bei Schäden in Ihrer Gemeindewohnung oder Ihrem Gemeindewohnhaus wenden Sie sich bitte an:
Referat Immobilienmanagement
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen
Tritt in einem Wohnhaus der Stadt Leoben ein Schaden auf, geben Sie bitte bekannt:
- Ist der Schaden in allgemeinen Bereichen des Gebäudes entstanden (z. B. Lift, Dach, Stiegenhaus)
- Ist der Schaden innerhalb der Wohnung entstanden
Bereitschaftsdienste
In Notfällen (Wasser, Gas, Stadtwärme, Strom, Kanal, …) stehen Ihnen die Bereitschaftsdienste der Stadt Leoben zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Auch bei Notfällen muss der Schaden nachträglich an das Referat Immobilienmanagement gemeldet werden.
Übersicht & Kontakt: Kommunale Bereitschaftsdienste
Pflichten der Mieter
Mieter:innen von Gemeindewohnungen sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Diese sieht die gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der jeweiligen Rechte und Pflichten vor.
Zu den Pflichten zählen:
- pflegliche, sachgerechte Behandlung
- regelmäßige Wartung (Warmwasseraufbereitungs- und Heizungsgeräte, Rolläden, Fenster, Türen, Wartungsfuge)
- regelmäßiges Lüften und Beheizen
- unverzügliches Melden von Schäden
Halten von Haustieren:
- Allgemein übliche Haustiere sind grundsätzlich in Gemeindewohnungen erlaubt.
- Die Haltung gefährlicher Tiere (Schlangen, Spinnen, …) ist in den Wohnhäusern der Stadt Leoben verboten.
Tipp: Gute Nachbarschaft
Im Projekt „LE mit- und füreinander“ wurden gemeinsame Spielregeln für ein gutes Miteinander erarbeitet.