Gemeindewohnungen: Schäden melden & Hausordnung

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Schäden melden

Bei Schäden in Ihrer Gemeindewohnung  oder Ihrem Gemeindewohnhaus wenden Sie sich bitte an:

Referat Immobilienmanagement

Tritt in einem Wohnhaus der Stadt Leoben ein Schaden auf, geben Sie bitte bekannt:

  • Ist der Schaden in allgemeinen Bereichen des Gebäudes entstanden (z. B. Lift, Dach, Stiegenhaus)
  • Ist der Schaden innerhalb der Wohnung entstanden

Bereitschaftsdienste

In Notfällen (Wasser, Gas, Stadtwärme, Strom, Kanal, …) stehen Ihnen die Bereitschaftsdienste der Stadt Leoben zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Auch bei Notfällen muss der Schaden nachträglich an das Referat Immobilienmanagement gemeldet werden.

Übersicht & Kontakt: Kommunale Bereitschaftsdienste

Pflichten der Mieter

Mieter:innen von Gemeindewohnungen sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Diese sieht die gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der jeweiligen Rechte und Pflichten vor.

Zu den Pflichten zählen:

  • pflegliche, sachgerechte Behandlung
  • regelmäßige Wartung (Warmwasseraufbereitungs- und Heizungsgeräte, Rolläden, Fenster, Türen, Wartungsfuge)
  • regelmäßiges Lüften und Beheizen
  • unverzügliches Melden von Schäden

Halten von Haustieren:

  • Allgemein übliche Haustiere sind grundsätzlich in Gemeindewohnungen erlaubt.
  • Die Haltung gefährlicher Tiere (Schlangen, Spinnen, …) ist in den Wohnhäusern der Stadt Leoben verboten.

Tipp: Gute Nachbarschaft
Im Projekt „LE mit- und füreinander“ wurden gemeinsame Spielregeln für ein gutes Miteinander erarbeitet.