Verpartnerung
Auf dieser Seite:
Übersicht
Seit 1. Jänner 2019 ist in Österreich eine Verpartnerung möglich für:
- gleichgeschlechtliche Paare
- verschieden geschlechtliche Paare
Bevor Sie sich als Paar das Ja-Wort geben können, muss vom Standesamt überprüft werden, ob Sie die Verpartnerung rechtswirksam schließen dürfen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Zuständige Stelle
Standesamt
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen
Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
Eingetragene Partnerschaft begründen
Sie sind nicht an das Standesamt Ihres Wohnortes gebunden: Wenn Sie sich in Leoben verpartnern möchten, müssen Sie nicht in Leoben gemeldet sein.
So gehen Sie vor:
- Legen Sie Ihren Wunschtermin für die Begründung der eingetragenen Partnerschaft sowie mögliche Alternativtermine fest.
- Vereinbaren Sie mit dem Standesamt unter +43 3842 4062-213 einen Termin für das Ermittlungsverfahren.
- Bereiten Sie die nötigen Dokumente vor.
Beachten Sie folgende Voraussetzungen:
- Volljährigkeit: Eine eingetragene Partnerschaft ist nur zwischen volljährigen Personen möglich.
- Weitere Voraussetzungen und Bestimmungen finden Sie im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
Zeugen
Zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft sind keine Zeugen notwendig. Wenn Sie möchten, können Sie aber einen oder zwei Zeugen beiziehen. Beachten Sie, dass die Zeugen volljährig sein müssen.
Nötige Dokumente
Welche Dokumente Sie für die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab:
a) Österreichische StaatsbürgerInnen, die bisher nicht verheiratet/ verpartnert waren, benötigen:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)
b) Österreichische StaatsbürgerInnen, die bereits verheiratet/ verpartnert waren, benötigen zusätzlich zu a):
- Heiratsurkunden aller Vorehen bzw. Partnerschaftsurkunden aller Verpartnerungen
- Nachweis über die Auflösung früherer Ehen/ Verpartnerungen (Scheidungsurteile/ Auflösungs- bzw. Nichtigkeitsurteile mit Rechtskraftbestätigung) bzw. Sterbeurkunde
c) Ausländische StaatsbürgerInnen:
Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente und Übersetzungen erforderlich. Bitte fragen Sie dazu direkt beim Standesamt an, unter +43 3842 4062-213 oder per E-Mail an standesamt@leoben.at.
Kosten
Die Kosten der Verpartnerung setzen sich aus fixen sowie variablen Gebühren zusammen. Die Ausstellung zusätzlicher Dokumente kann weitere Kosten verursachen.
Die genauen Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Standesamt.