Revision des Stadtentwicklungskonzepts

Anregungen auf Änderung des Stadtentwicklungskonzepts können ab 17. Jänner 2025 eingebracht werden.

09.12.2024

Rathaus im Winter

Bild: Foto Freisinger

Gemäß den Bestimmungen des Steiermärkisches Raumordnungsgesetzes hat der Bürgermeister spätestens alle 10 Jahre aufzufordern, Anregungen auf Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes, im Falle der Stadtgemeinde Leoben des Stadtentwicklungskonzeptes, und des Flächenwidmungsplanes einzubringen (Revision).

Verfahren zur Änderung des Stadtentwicklungskonzepts wird eingeleitet

Im Jahr 2025 wird daher das Verfahren zur Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes eingeleitet. Das Entwicklungskonzept legt die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde für die nächsten 15 Jahre fest. Nach einer gründlichen Abwägung von möglichen Zielen und den dazugehörigen Maßnahmen soll eine realisierbare und verbindliche Leitlinie festgelegt werden.

Das Entwicklungskonzept besteht aus:

  • einem Wortlaut,
  • dem Entwicklungsplan, in dem die räumlich-funktionelle Gliederung des Gemeindegebietes abgebildet wird,
  • sowie den erforderlichen Erläuterungen und Motivenberichten, z.B. in Form von Sachbereichskonzepten.

Das Entwicklungskonzept und der Entwicklungsplan bilden verbindliche Vorgaben für die Ausarbeitung des Flächenwidmungsplans und der Bebauungspläne der Gemeinde.

Abfrage von Planungsinteressen

Im Zeitraum von 17. Jänner 2025 bis 28. März 2025 können daher Gemeindemitglieder sowie alle Personen und Institutionen mit einem berechtigten Interesse

  • Bauvorhaben,
  • sonstige Planungsinteressen
  • sowie Planungsanregungen

der Stadtgemeinde schriftlich bekannt geben. Des Weiteren können Eigentümer:innen von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsflächen möglich ist, diese der Gemeinde zum Kauf anbieten.

In Folge der Überarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes soll mit der Einleitung der Revision bzw. der Abfrage der Planungsinteressen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes (gesondertes Verfahren) Ende 2025 begonnen werden.

Planungsinteressen senden Sie bitte an:
Stadtgemeinde Leoben
Referat Raumplanung und Stadtvermessung
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
revision@leoben.at