Förderung für Studierende der Montanuni
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Übersicht
Studierende der Montanuniversität Leoben erhalten bei erstmaliger Begründung oder bei Beibehaltung ihres Hauptwohnsitzes in Leoben eine Förderung der Stadt Leoben.
Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien für Studierende der Montanuniversität.
Höhe der Förderung:
Die Förderung wird ausschließlich in LE-Gutscheinen ausgezahlt.
- bei erstmaliger Anmeldung oder Beibehaltung des Hauptwohnsitzes in Leoben im 1. Jahr: 250 Euro in Form von LE-Gutscheinen
- in weiteren Studienjahren mit Hauptwohnsitz in Leoben: 100 Euro in Form von LE-Gutscheinen
Zuständige Stelle
Bürgerservice-Stelle
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Für Reisepässe: bitte um Terminvereinbarung
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
So beantragen Sie die Förderung
- Übermitteln Sie das unterschriebene Ansuchen und die erforderlichen Unterlagen per Online-Formular, persönlich, per Post oder eingescannt per E-Mail an an die zuständige Stelle.
- Nach Prüfung des Ansuchens werden die LE-Gutscheine von der ÖH Leoben an die Studentinnen und Studenten verteilt.
- Haben Sie den Auszahlungstermin der ÖH versäumt? Bis 28. Februar des Folgejahres können Sie die Gutscheine bei der Hauptkasse der Stadt Leoben, +43 3842 4062-212, abholen. Ansonsten verfallen die Gutscheine.
Beachten Sie die Fristen:
- Zeitraum für die Antragsstellung: 1. September bis 31. Oktober jeden Jahres
- Der Stichtag für die Förderung im ersten Jahr ist der 31. Oktober. In den Folgejahren muss der/die Studierende mit Stichtag 1. November jeden Jahres weiterhin mit Hauptwohnsitz in Leoben gemeldet und an der Montanuniversität Leoben inskribiert sein.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Ansuchen
- Aktuelle Inskriptionsbestätigung der Montanuniversität Leoben
Vollständige Vorlage: Eine Bearbeitung bzw. Auszahlung erfolgt nur bei der vollständigen Vorlage aller Unterlagen.