Eventförderung, Subvention, Vereinsförderung, Vereinssubvention

För­de­rung für Ver­ei­ne & Ver­an­stal­tun­gen

Über­sicht

Natürliche und juristische Personen können bei der Stadtgemeinde Leoben um eine Förderung ansuchen. Die Förderung kann für ein einzelnes Vorhaben (z.B.: Veranstaltung) oder als Gesamtförderung (z.B.: Förderung von allgemeinen Vereinstätigkeiten im Kalenderjahr) gewährt werden.

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Beachten Sie:
Infos zur Wirtschaftsförderung (Schaffung von Arbeitsplätzen, Gründung EPU) sowie zur Coworking Space Förderung finden Sie auf folgenden Service-Seiten:

Zu­stän­di­ge Stel­le

Ab­tei­lung für Fi­nan­zen

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Kar­te an­zei­gen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So be­an­tra­gen Sie die För­de­rung

  • Übermitteln Sie das signierte Ansuchen und die nötigen Dokumente per On­line-For­mu­lar, persönlich, per Post oder eingescannt per E-Mail an an die zu­stän­di­ge Stel­le.
  • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Be­ach­ten Sie die Fris­ten:

  • Das Förderungsansuchen ist bei Förderungen ab 10.000 Euro bis spätestens 31.10. des Vorjahres einzubringen.
  • Bei anderen Förderungen ist das Ansuchen im Falle von Einzelförderungen spätestens zwei Monate vor, im Falle von Gesamtförderungen spätestens drei Monate nach Beginn des Vorhabens einzubringen.

Er­for­der­li­che Un­ter­la­gen

Vollständige Vorlage:
Eine Bearbeitung bzw. Auszahlung erfolgt nur bei der vollständigen Vorlage aller Unterlagen.

Vor­aus­set­zun­gen für die Aus­zah­lung

Die Auszahlung einer gewährten Förderung erfolgt nachdem die Punkte des verpflichtenden Fördervertrags sowie folgende Sponsoring/Brandingrichtlinien erfüllt wurden:

Sponsoring Logo verwenden

  • Fördernehmer:innen sind verpflichtet, das Sponsoring-Logo der Stadt Leoben bei allen Veröffentlichungen und Umsetzungen (z.B. Werbemittel, Drucksorten, Website, etc.) im Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen gut sichtbar einzusetzen.
  • Das Sponsoring-Logo enthält den Hinweis „mit Unterstützung der Stadt Leoben“ und ist über die Pressestelle der Stadt Leoben zu beantragen. Mehr dazu: Logo be­an­tra­gen
  • Der Nachweis über den Einsatz des Sponsoring-Logos ist an die Ab­tei­lung für Fi­nan­zen zu übermitteln.
  • Die genauen Richtlinien entnehmen Sie bitte dem Sub­ven­ti­ons­an­su­chen.

Werbemittel vor Ort