Grundstücke & Flächenwidmung
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Übersicht
Jede Gemeinde muss mittels Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufstellen, um die Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet zu erfüllen.
Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Das gesamte Gemeindegebiet von Leoben wird räumlich gegliedert und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Auch die Ziele und Festlegungen der überörtlichen Raumordnung müssen im Flächenwidmungsplan ersichtlich sein.
Folgende Nutzungsarten sind im Plan vorzusehen:
- Bauland (Flächen mit zusammenhängender Siedlungsstruktur und Nutzungsart)
- Verkehrsflächen
- Freiland
Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem Wortlaut mit den folgenden planlichen Darstellungen:
- Flächenwidmungsplan
- Bebauungsplanzonierungsplan
- allfällige Ergänzungspläne
Plan zum Download:
Ein Rechtsanspruch ist aus der planlichen Darstellung nicht ableitbar.
Flächenwidmungsplan: Gesamtplan (pdf, 8.34 MB) Flächenwidmungsplan: Wortlaut (pdf, 0.33 MB) Flächenwidmungsplan: Legende (jpeg, 0.26 MB)Zuständige Stelle
Referat Raumplanung und Stadtvermessung
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen
Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
Information zu Grundstücken
Möchten Sie sich über die Lage und Widmung eines Grundstücks informieren? Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Bestimmen Sie die Lage des Grundstücks im Digitalen Altas Steiermark, Planung & Kataster
- Anschließend können Sie die Widmung des Grundstücks dem Flächenwidmungsplan der Stadt Leoben entnehmen – beachten Sie die Legende zum Plan.
- Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Referat Raumplanung und Stadtvermessung (+43 3842 4062-271 oder vermessung@leoben.at) für unverbindliche Auskünfte zur Verfügung.
Rechtsverbindliche Widmungs-Bestätigung
Beim Referat Raumplanung und Stadtvermessung erhalten Sie auch eine rechtsverbindliche Widmungs-Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass dafür Gebühren anfallen.
Grundbuchauszug
Grundbuchauszüge werden im Referat Raumplanung und Stadtvermessung nicht ausgestellt.
Zuständige Stellen:
- Wenden Sie sich an Behörden wie das Bezirksgericht Leoben oder das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
- oder nutzen Sie die Online-Grundstücksdatenbank
Grundbuchauszüge sind kostenpflichtig.
Beglaubigte Abschrift
Für Bauansuchen oder andere Ansuchen bei einer Behörde ist ein Auszug mit amtlicher Signatur erforderlich. Auszüge mit amtlicher Signatur erhalten Sie in der Grundbuchabteilung des Landesgerichts Leoben.
Umwidmung von Grundstücken
Ob ein Grundstück umgewidmet werden kann, ist durch eine raumordnungsfachliche Prüfung abzuklären.
So gehen Sie vor:
- Kontaktieren Sie das Referat Raumplanung und Stadtvermessung (+43 3842 4062-271 oder vermessung@leoben.at).
- Geben Sie die betreffende Grundstücksnummer und die Katastralgemeinde bekannt.
Beachten Sie:
- Bei Ausweisungen von Bauland sind zwischen dem Grundeigentümer und der Stadtgemeinde Leoben privatwirtschaftliche Maßnahmen (Baulandvertrag) abzuschließen.
- Für Änderungsverfahren außerhalb einer Revision wird der Antragssteller an den Verfahrenskosten beteiligt.
Gefahrenzonen & Hochwasser-Gefährdungsgebiete
Ob ein Grundstück in einem Gefahrenbereich liegt, sehen Sie im:
- Flächenwidmungsplan der jeweiligen Gemeinde
- Digitalen Atlas Steiermark
Detaillierte Auskünfte und Stellungnahmen erhalten Sie bei:
- Wildbach- und Lawinenverbauung: zuständig für den Gefahrenzonenplan (Wildbäche, Hangrutschungen, Lawinen etc.); in roten Gefahrenzonen herrscht Bauverbot, in gelben Gefahrenzonen sowie braunen und violetten Hinweisbereichen gilt Bauen mit Auflagen. Kontakt zur Sektion Steiermark
- Baubezirksleitung Obersteiermark Ost: u.a. zuständig für öffentliche Gewässer und Hochwasser-Abflussbereiche; im 30-jährlichen Abflussbereich gilt grundsätzlich Bauverbot, im 100-jährlichen Abflussbereich gilt Bauen mit Auflagen. Kontakt zur Baubezirksleitung Obersteiermark Ost
Katastralmappe
Auszüge aus der Katastralmappe sowie Informationen zum Grenzverlauf von Grundstücken erhalten Sie
- kostenfrei im Digitalen Atlas Steiermark
- Für weitere Auskünfte, insbesondere zu öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen: Referat Raumplanung und Stadtvermessung (+43 3842 4062-271 oder vermessung@leoben.at).