Kindererholungsaktion in den Sommerferien
Einkommensschwache Leobener Familien können eine Förderung für Ferien-Aufenthalte von Kindern beantragen.
10.05.2024
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Förderung durch die Stadt Leoben
Die Stadt Leoben fördert Erziehungsberechtigte, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, mit einem Zuschuss für einen Ferienaufenthalt für Kinder in den Sommerferien. Damit noch mehr Eltern die Möglichkeit haben, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, wurde die Aktion in die Sozialcard integriert. Das bedeutet, dass jene Personen ein Ansuchen stellen können, die im Besitz der Sozialcard Leoben sind.
Folgende Voraussetzungen gelten:
- LE-Sozialcard Besitzer:innen
- Die Kindererholungsaktion muss von einem gemeinnützigen Verein bzw. Organisation durchgeführt werden (z. B. Kinderfreunde, Kinderland, Heimat- und Trachtenvereine Steiermark, Kirchen, etc.)
Höhe der Förderung
- Ferienaufenthalt mit Dauer von einer Woche: 50 Euro je Kind
- Ferienaufenthalt mit Dauer ab zwei Wochen: 100 Euro je Kind
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt im Referat Soziales, Familie & Frauen im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 114/115.
Erforderliche Unterlagen
- Sozialcard Leoben
- Kopie der Einzahlungsbestätigung oder Anmeldebestätigung von den Kindererholungsanbieter:innen
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Service-Seite: Zuschüsse für Kinder, Schule & Ferien.
Förderung durch das Land Steiermark
Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwoche des Landes Steiermark
Das Land Steiermark gewährt Familien mit einem geringen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen in den Ferien. Welche Dokumente für die Antragstellung benötigt werden, finden Sie auf unserer Service-Seite.
Weitere Auskünfte
Bei Fragen kontaktieren Sie das Referat Soziales, Familie & Frauen der Stadt Leoben (+43 3842 4062-319 oder soziales@leoben.at).