Verwendung von Feuerwerken
Aktuelle Informationen zu Silvesterknallern und Feuerwerkskörpern.
17.12.2024
Auf dieser Seite:
Betreffend Verwendung von Feuerwerken, insbesondere auch zu Silvester, wird auf die bundesweite Regelung nach Grundlage des Pyrotechnikgesetzes verwiesen. Diesbezüglich umfangreiche Informationen finden Sie auf oesterreich.gv.at
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es in der Stadtgemeinde Leoben keine entsprechende Ausnahmeverordnung nach § 38 Pyrotechnikgesetz gibt und daher die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten ist.