Infos zur Nationalratswahl 2024

Informationen zur Nationalratswahl am 29. September 2024

09.07.2024

Auf dieser Seite:

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die spätestens am Wahltag (29. September 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag (9. Juli 2024) die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Wählerevidenz erfüllen.

Wahlservice: Alle wichtigen Unterlagen kommen per Post

Wahlberechtigte Personen in Leoben erhalten ca. zwei Wochen vor der Wahl per Post eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“. Diese Zusendung ist auf Ihren Namen personalisiert und enthält alle Unterlagen für die Nationalratswahl:

  • Einen personalisierten Abschnitt für die Wahl im Wahllokal
  • Einen Zahlencode für den Wahlkarten-Antrag im Internet
  • Einen schriftlichen Wahlkarten-Antrag mit Rücksendekuvert

Möglichkeiten zu wählen

Grundsätzlich können Sie im Wahllokal am Wahltag oder per Briefwahl mittels Wahlkarte wählen:

Zur Wahl am Sonntag, 29. September 2024 im Wahllokal bringen Sie bitte mit:

  • den personalisierten Abschnitt aus der zugesandten Wahlinformation
  • einen amtlichen Lichtbildausweis

Die Wahllokale in der Stadt Leoben sind von 7:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.

Können Sie nicht in Ihrem Wahllokal wählen, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte. Sie haben dazu verschiedene Möglichkeiten:

  • Persönlich im Rathaus der Stadt Leoben: im Fachbereich Wahlen oder bei der Bürgerservice-Stelle. Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Führerschein) mit. (im Rathaus Leoben möglich bis 27. September 2024, 12:00 Uhr)
  • Rund um die Uhr via Online-Antrag
  • Schriftlich mit personalisierter Anforderungskarte und Rücksendekuvert

Weitere Details dazu finden Sie auf unserer Service-Seite: Wahlkarte beantragen.

Fliegende Wahlbehörde
Für bettlägerige Personen (bei Krankheit, Geh-/Transportunfähigkeit oder Krankenhausaufenthalt) besteht die Möglichkeit, von einer „fliegenden Wahlbehörde“ besucht zu werden.

Dafür ist ebenfalls das Beantragen einer Wahlkarte zu den oben angeführten Fristen erforderlich.

Wählen mit Wahlkarte

Beachten Sie die gesonderten terminlichen Fristen und Hinweise beim Wählen mit Wahlkarte:

Beantragen Sie die Wahlkarte möglichst frühzeitig, jedoch spätestens:

  • Persönlich im Rathaus der Stadt Leoben bis spätestens 27. September 2024 um 12:00 Uhr
  • Schriftlich bzw. per Online-Formular bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024

Wählen mit Wahlkarte:

  • Die Wahlkarte muss spätestens bis Sonntag, 29. September 2024 um 14:00 Uhr bei einem beliebigen Wahllokal der Stadt Leoben oder bis 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptmannschaft) eingelangt sein.

Die Ausgabe der Wahlkarten erfolgt ab Montag, 2. September 2024.

  • Ausgabeort: Bürgerservice-Stelle (Erdgeschoß), Rathaus Leoben, Erzherzog Johann-Straße 2
  • Parteienverkehr: Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr, Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Die Wahlkarte kann der Antragsteller oder eine vom Antragssteller bevollmächtigte Person abholen (Vorlage der Vollmacht erforderlich!)

Mit Wahlkarte können Sie Ihre Stimme folgendermaßen abgeben:

a) Wählen mittels Briefwahl

b) Sofortige Stimmabgabe im Rathaus Leoben:
Nach persönlichem Antrag und Entgegennahme der Wahlkarte in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Leoben können Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine vor Ort sofort ausfüllen, und die Wahlkarte an die zuständige Mitarbeiterin in der Bürgerservice-Stelle als Organwalterin übergeben.

c) Wählen im Wahllokal am Wahltag:
In Leoben können wahlberechtigte Personen mit Wahlkarte am 29. September 2024 von 7:00 bis 14:00 Uhr folgendermaßen wählen:

  • in jedem Wahllokal der Gemeinde
  • oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“

Weitere Hinweise

  • Eine Wahlkarte kann nur von der Wählerin bzw. dem Wähler selbst beantragt werden! Eine Beantragung durch eine andere Person (Ehepartner, Erziehungsberechtigte, etc.) ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig.
  • Eine Begründung ist unerlässlich, warum das eigene Wahllokal nicht aufgesucht werden kann (z. B. wegen Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, etc.).
  • Bei Geh- und Transportunfähigkeit oder Bettlägerigkeit kann neben der Beantragung einer Wahlkarte auch bekannt gegeben werden, dass am Wahltag der Besuch einer besonderen Wahlbehörde gewünscht ist.

Mehr dazu: