Infos zur Gemeinderatswahl 2025
Informationen zur Gemeinderatswahl am 23. März 2025.
28.01.2025
Auf dieser Seite:
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind jene Personen, die am Stichtag (6. Jänner 2025) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben (am Stichtag, 24:00 Uhr) und spätestens am Wahltag (23. März 2025) das 16. Lebensjahr vollenden.
Wahlservice: Alle wichtigen Unterlagen kommen per Post
Wahlberechtigte Personen in Leoben erhalten ca. zwei Wochen vor der Wahl per Post eine „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2025“. Diese Zusendung ist auf Ihren Namen personalisiert und enthält alle Unterlagen für die Gemeinderatswahl:
- Einen personalisierten Abschnitt für die Wahl im Wahllokal
- Einen Zahlencode für den Wahlkarten-Antrag im Internet
- Einen schriftlichen Wahlkarten-Antrag mit Rücksendekuvert
Möglichkeiten zu wählen
Grundsätzlich können Sie im Wahllokal am Wahltag oder per Briefwahl mittels Wahlkarte wählen:
Zur Wahl am Sonntag, 23. März 2025 im Wahllokal bringen Sie bitte mit:
- den personalisierten Abschnitt aus der zugesandten Wahlinformation
- einen amtlichen Lichtbildausweis
Die Wahllokale in der Stadt Leoben sind von 7:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.
Können Sie nicht in Ihrem Wahllokal wählen, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte. Sie haben dazu verschiedene Möglichkeiten:
- Persönlich im Rathaus der Stadt Leoben: im Fachbereich Wahlen oder bei der Bürgerservice-Stelle. Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Führerschein) mit.
- Via Online-Antrag
- Schriftlich mit personalisierter Anforderungskarte und Rücksendekuvert
Beachten Sie die geltenden Fristen!
Fliegende Wahlbehörde
Für bettlägerige Personen (bei Krankheit, Geh-/Transportunfähigkeit oder Krankenhausaufenthalt) besteht die Möglichkeit, von einer „fliegenden Wahlbehörde“ besucht zu werden.
Dafür ist ebenfalls das Beantragen einer Wahlkarte zu den oben angeführten Fristen erforderlich.
Wählen mit Wahlkarte
Beachten Sie die gesonderten terminlichen Fristen und Hinweise beim Wählen mit Wahlkarte:
Beantragen Sie die Wahlkarte möglichst frühzeitig, jedoch spätestens:
- Persönlich im Rathaus der Stadt Leoben bis spätestens Freitag, 21. März 2025 um 12:00 Uhr
- Schriftlich bzw. per Online-Formular bis spätestens Mittwoch, 19. März 2025
Wählen mit Wahlkarte:
- Die Wahlkarte muss spätestens bis Sonntag, 23. März 2025 um 14:00 Uhr bei einem beliebigen Wahllokal der Stadt Leoben eingelangt sein.
Hinweis: Derzeit erfolgt noch keine Ausgabe der Wahlkarten; Anträge sind jedoch bereits möglich.
- Ausgabeort: Bürgerservice-Stelle (Erdgeschoß), Rathaus Leoben, Erzherzog Johann-Straße 2
- Parteienverkehr: Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr, Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
- Die Wahlkarte kann der Antragsteller oder eine vom Antragssteller bevollmächtigte Person abholen (Vorlage der Vollmacht erforderlich!)
Mit Wahlkarte können Sie Ihre Stimme folgendermaßen abgeben:
a) Wählen mittels Briefwahl
b) Sofortige Stimmabgabe im Rathaus Leoben (derzeit noch nicht möglich!):
Nach persönlichem Antrag und Entgegennahme der Wahlkarte in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Leoben können Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine vor Ort sofort ausfüllen, und die Wahlkarte an die zuständige Mitarbeiterin in der Bürgerservice-Stelle als Organwalterin übergeben.
c) Wählen im Wahllokal am Wahltag:
In Leoben können wahlberechtigte Personen mit Wahlkarte am 23. März 2025 von 7:00 bis 14:00 Uhr folgendermaßen wählen:
- in jedem Wahllokal der Gemeinde
- oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“
Die Wahl mittels Wahlkarte ist in jedem der Leobener Wahllokale möglich:
- Neues Rathaus (Bürgerservicestelle), Erzherzog Johann-Straße 2
- Seniorenwohnhaus III, Roseggerstraße 2, Aufenthaltsraum
- Pfarre St. Jakob, Maßenbergstraße 9, Pfarrsaal
- Kindergarten Mühltal, Kärntner Straße 71, Bewegungsraum
- Städtischer Kindergarten Lerchenfeld, Nikolaus Lenau-Straße 25, Bewegungsraum
- Städtischer Kindergarten Stadt, Moserhofstraße 4
- Rotes Kreuz Bezirksstelle Leoben, Rot Kreuz-Platz 1
- Begegnungszentrum Donawitz, Lorberaustraße 7
- Berufsförderungsinstitut Steiermark, Erzstraße 21
- Forschungszentrum der Montanuniversität, Dorfstraße 1
- Kinderfreunde Leitendorf, Alois Edlinger-Gasse 34
- Lebenshilfe Hinterberg, Hinterbergstraße 39, Tageswerkstätte
- Jugend am Werk, Schießstattstraße 10a
- Gasthaus Altmann, Südbahnstraße 32
- Oski’s Pizza und Kebap, Heipelweg 1
- Gemeinschaftsraum Judendorf, Proleber Straße 4, großer Saal
- Sitzungssaal Wohnbau Genossenschaft, Steigtalstraße 31
- Volksschule Göß, Teichgasse 3, Festsaal
Weitere Hinweise
- Eine Wahlkarte kann nur von der Wählerin bzw. dem Wähler selbst beantragt werden! Eine Beantragung durch eine andere Person (Ehepartner, Erziehungsberechtigte, etc.) ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig.
- Eine Begründung ist unerlässlich, warum das eigene Wahllokal nicht aufgesucht werden kann (z. B. wegen Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, etc.).
- Bei Geh- und Transportunfähigkeit oder Bettlägerigkeit kann neben der Beantragung einer Wahlkarte auch bekannt gegeben werden, dass am Wahltag der Besuch einer besonderen Wahlbehörde gewünscht ist.
Mehr dazu: