Heizkostenzuschüsse werden in Leoben ab dem 26. Februar ausgezahlt

Menschen, die in Leoben ihren Hauptwohnsitz haben, konnten für die Heizperiode 2023/2024 um unterschiedliche Zuschüsse zum Heizen ansuchen.

Leoben, 15.02.2024

Symbolbild: Geldscheine stecken in Heizung

Bild: AdobeStock

Einerseits um den Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben, der sich auf 80 Euro beläuft, andererseits um den Zuschuss des Sozialhilfeverbandes in der Höhe von 120 Euro.
Die Auszahlungen in Form von Kontoüberweisungen beginnen für beide Arten ab Montag, den 26.2.2024.

„Niemand soll im Winter frieren müssen. Mit den Heizkostenzuschüssen sollen bedürftige Menschen unterstützt werden, sich leichter ein warmes Zuhause leisten zu können“, sagt Bürgermeister Kurt Wallner.

Jene Personen, die kein Konto haben, können die Zuschüsse in der Zeit von 26.2. bis 8.3.2024 in der Hauptkassa im Rathaus mit gültigem Lichtbildausweis von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr abholen. Drittpersonen brauchen eine Vollmacht der bezugsberechtigten Person, wenn sie das Geld abholen wollen.

Über die Auszahlung des Heizkostenzuschusses der Stadt Leoben werden alle berechtigten Personen schriftlich informiert.

Der Heizkostenzuschuss des Sozialhilfeverbandes wird ohne vorherige Verständigung automatisch aufs Konto überwiesen. Schriftlich verständigt werden nur jene Personen, die kein Konto haben.

Die Verständigungsschreiben sind bereits auf dem Postweg.

Ansprechpartnerin für Medien

Kerstin Neukamp
+ 43 3842 4062-373 + 43 676 844062-373 + 43 3842 4062-327 presse@leoben.at