Richtiges Verhalten auf den Mountainbikestrecken gefordert
Die Stadt Leoben bittet Mountainbiker:innen eindringlich, Nutzungszeiten einzuhalten und Sperrhinweise unbedingt zu beachten.
Leoben, 11.09.2024
Leoben hat fünf Mountainbike-Strecken und einen Mountainbike-Trail: Die Strecken sind LE01 (Auf die Mugel), LE02 Himbergereck-Ost, LE03 Himbergereck-West, LE04 Tollinggraben, LE05 Veitsbergrunde und MT01 Massenburg Trail. Die Strecken werden von Grundeigentümer:innen zur Verfügung gestellt und dürfen von Mountainbiker:innen in der Zeit von 1. Mai bis 15. Oktober befahren werden. Diese Strecken, vielfach Forststraßen, dienen den Grundeigentümer:innen vorwiegend für die Bewirtschaftung von Wäldern und stellen daher auch einen teilweise gefährlichen Arbeitsplatz dar, ein gewisser Verkehr durch PKWs und LKWs ist ständig vorhanden.
Von 15. Oktober bis 1. Mai und außerhalb der freigegebenen Nutzungszeiten gesperrt
Vor allem die in den letzten Jahren häufig auftretenden Schadereignisse (Windwürfe, Schneedruckschäden, Unwetter) fordern auch die Waldbewirtschafter:innen besonders heraus. Die Grundeigentümer:innen beschränken die zeitlichen Sperren auf das unbedingte Ausmaß. Die Strecken werden vom 15. Oktober bis 1. Mai jeden Jahres gesperrt, da in diesen Zeiträumen die (geplanten) forstlichen Tätigkeiten durchgeführt werden. Auch fordert die Frühjahrszeit – die sogenannte Brut- und Setzzeit – besondere Schutzmaßnahmen für das Wild. Hier ist Ruhe für viele bedrohte Wildarten eine unerlässliche Voraussetzung!
Mountainbiker:innen werden eindringlich gebeten, Verhaltensregeln einzuhalten:
- Wir, Fair-Play-Mountainbiker:innen, befahren nur die markierten Routen und nur vom 1. Mai bis 15. September von 7 bis 18 Uhr und vom 16. September bis 15. Oktober in der Zeit von 7 bis 17 Uhr!
- Wir halten die geltende Straßenverkehrsordnung (StVO) ein und überholen Wanderer nur im Schritttempo!
- Wir sind Gäste im Wald und benehmen uns wie Gäste, auch gegenüber dem Forst- und Jagdpersonal!
- Wir hinterlassen die Natur, wie wir sie gerne vorfinden würden – ohne Abfälle!
- Radfahren abseits der Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten macht uns zu illegalen Biker:innen!
- Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist von manchen Grundeigentümer:innen untersagt bzw. nur mit Erlaubnisschein gestattet – dies ist auch zu respektieren!
- Bitte beachten Sie die Hinweistafeln bei den jeweiligen Reviereinfahrten.
Respekt vor der Natur, anderen Waldbenutzer:innen, dem Wild und den Grundeigentümer:innen
Die Stadt Leoben bemüht sich, mit den Grundeigentümer:innen ein gutes Miteinander zu leben. Um dies sicherzustellen, gab es erst kürzlich wieder Gespräche zwischen den Grundeigentümer:innen und der Stadt Leoben. „Laufende Kommunikation und diverse Besprechungen bringen uns aber in keiner Weise weiter, wenn es immer wieder so genannte „schwarze Schafe“ in den Reihen der Mountainbiker:innen gibt! Leider sind sehr viele Mountainbiker:innen „illegal“ unterwegs, sprich, nicht auf den markierten Strecken, nicht zu den vorgegebenen Öffnungszeiten. Verhandlungen bzw. Freigaben neuer Strecken sowie Verlängerungen bestehender Verträge werden durch solches Verhalten erschwert“, zeigen sich die Verantwortlichen auf beiden Seiten verärgert. Daher: Respekt vor der Natur! Respekt vor den anderen Waldbenutzer:innen! Respekt vor dem Wild! Respekt vor den Grundeigentümer:innen!
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