Leoben Logo beantragen

Auf dieser Seite:

Übersicht

  • Die Verwendung des Logos der Stadtgemeinde Leoben ist nur nach Genehmigung durch die Pressestelle der Stadt Leoben erlaubt.
  • Jede Einzelanwendung des Leoben-Logos bzw. des Sponsoring-Logos ist explizit zu beantragen.
  • Jede weitere Anwendung ist neu zu beantragen.

So beantragen Sie das Logo

Unterscheiden Sie:

Ablauf:

  • Übermitteln Sie das unterschriebene Ansuchen per Online-Formular, persönlich, per Post oder eingescannt per E-Mail an die zuständige Stelle.
  • Ihr Ansuchen wird geprüft und Sie erhalten die erforderlichen Logos per E-Mail.
  • Die grafischen Vorgaben zur Anwendung der Logos finden Sie in den unten angeführten Richtlinien. Diese sind genau einzuhalten.
  • Die Stadt Leoben behält sich das Recht vor, jede Anwendung zu überprüfen und den Einsatz des Logos auch ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Nichteinhaltung der Corporate Design-Richtlinien, auch nachträglich zu untersagen.

Zuständige Stelle

Melanie Schupfer