Abschleppung von Fahrzeugen
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Wann wird abgeschleppt?
Das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtgemeinde Leoben kann zum Beispiel in folgenden Fällen notwendig sein:
- Abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehr behindern (z. B. Parken in einer Bushaltestelle, Verparken einer Ladezone oder Grundstücksausfahrt, unbefugtes Abstellen auf einem Behindertenparkplatz, etc.)
- Fahrzeuge auf öffentlicher Verkehrsfläche ohne Kennzeichentafel
- Fahrzeuge in einer Abschleppzone
Das Abschleppen von Fahrzeugen ist kostenpflichtig.
Wohin werden abgeschleppte Fahrzeuge gebracht?
Bei einer Abschleppung durch die Stadtgemeinde Leoben wird das Fahrzeug zum Wirtschaftshof der Stadt Leoben gebracht.
Wirtschaftshof der Stadt Leoben:
Kerpelystraße 29
8700 Leoben
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wirtschaftshof@leoben.at
Referat Wirtschaftshof
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 06:00 – 14:00 Uhr
Freitag: 06:00 – 13:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst unter +43 676 84 4062-243
Erforderliche Unterlagen
Damit Sie ein abgeschlepptes Fahrzeug wieder übernehmen können, benötigen Sie in der Regel:
- Zulassungsschein
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Führerschein)
- Bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen: Eigentumsnachweis (Typenschein, Kaufvertrag)
Mehr dazu: Ausfolgung eines abgeschleppten Kfz