Anerkennungszinse
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Übersicht
Für die Nutzung von öffentlichem Gut sowie des darüber befindlichen Luftraumes der Stadt Leoben ist ein Anerkennungszins zu leisten.
Eine solche Nutzung ist zum Beispiel das Anbringen von Vordächern, das Aufstellen von Werbetafeln oder eine Werbeaktion am Hauptplatz. Dafür ist eine Bewilligung erforderlich. Im Zuge dessen schreibt das Referat Steuern und Abgaben den entsprechenden Anerkennungszins vor.
Anerkennungszinse gelten für:
- Bauteile und Einrichtungen an Gebäuden
- Verkaufs- und Werbeobjekte
- Schanigärten
- Veranstaltungen und Werbeaktionen am Hauptplatz bzw. Kirchplatz
- Märkte und Verkaufsstände
- Diverses, wie das Abstellen eines nicht angemeldeten Fahrzeuges
Zuständige Stelle
- Referat Steuern und Abgaben: Sachbearbeiterin - Anerkennungszins, Hundeabgabe, Lustbarkeitsabgabe, Tourismusinteressentenbeitrag
Höhe & Intervall
Berechnung
- Die Höhe der Anerkennungszinse finden Sie in der Richtlinie für Anerkennungszinse der Stadt Leoben.
- Weitere Informationen über die unterschiedlichen Anerkennungszinse erhalten Sie im Referat Steuern und Abgaben
Beachten Sie:
Anerkennungszinse sind inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer zu bezahlen.
Intervall
je nach Zinsart unterschiedlich