Wohnsitz anmelden
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Übersicht
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von drei Tagen nach Übernahme der Unterkunft (Unterkunftnahme) beim zuständigen Meldeamt anmelden.
So gehen Sie vor
Die Meldung kann online, vor Ort im Rathaus oder postalisch erfolgen:
Online
Vor Ort im Rathaus
- persönlich durch die meldepflichtige Person
- durch Dritte mit dem eigenen amtlichen Lichtbildausweis sowie den Originaldokumenten der/des Meldepflichtigen
Per Post
- mit den Originaldokumenten oder beglaubigten Kopien dieser Dokumente
Bestätigung der Meldung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Rathaus anmelden, erhalten Sie eine „Bestätigung der Meldung“, umgangssprachlich auch bekannt als „Meldezettel“.
Zuständige Stelle
Bürgerservice-Stelle
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Für Reisepässe: bitte um Terminvereinbarung
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Meldezettel-Formular
(mit Unterschriften des Unterkunftgebers sowie der/des Meldepflichtigen) - amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- wenn vorhanden: alter Meldezettel
- bei ausländischen StaatsbürgerInnen: Reisedokument
Ummelden oder Abmelden
Eine Ummeldung liegt vor, wenn…
- Sie die Art Ihres Wohnsitzes ändern lassen möchten, also z.B. einen Nebenwohnsitz zu einem Hauptwohnsitz ummelden.
- Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, können Sie gleichzeitig Ihren alten Hauptwohnsitz zu einem Nebenwohnsitz ummelden.
- Sie Ihre Personendaten (Staatsbürgerschaft, Name, …) in Ihrem Meldezettel ändern lassen möchten. Bringen Sie dazu die erforderlichen Dokumente mit, die die Änderungen bezeugen (z. B. Heiratsurkunde oder Nachweis akademischer Grade).
Abmeldung
Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, passiert die Abmeldung am alten Hauptwohnsitz automatisch.
Kosten
Für die An- und Ummeldung des Wohnsitzes fallen keine Kosten an.