Ansuchen für Gemeindewohnung

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Wer kann ansuchen?

Grundsätzlich kann jede volljährige Person mit EU-Staatsbürgerschaft um eine Gemeindewohnung ansuchen, sofern die Wohnungszuweisungs-Richtlinien erfüllt sind.

Bitte beachten Sie:

  • Für die meisten Wohnungen gibt es Wartelisten – die Nachfrage ist sehr hoch.
  • Für den Großteil der Wohnungen gilt keine Einkommensgrenze; Ausnahme: Wohnbauten, die vom Land Steiermark gefördert wurden – nähere Infos dazu erhalten Sie beim Büro der Wohnungsreferentin.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gemeindewohnungen in Leoben.

Zuständige Stelle

Büro der Wohnungsreferentin

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So stellen Sie das Ansuchen

Gültigkeit:

  • Ihr Ansuchen ist bis zum Ende des Folgejahres gültig.
  • Möchten Sie es danach verlängern, reicht ein formloses Schreiben oder ein Besuch bei der zuständigen Stelle im Rathaus der Stadt Leoben.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Ansuchen
  • Kopie des Reisepasses bzw. des Staatsbürgerschafts-Nachweises
  • Nachweis über das Jahresnetto-Einkommen vom Vorjahr
  • bei gesundheitlichen Problemen: ärztliches Attest
  • bei Schwangerschaft: Kopie des Mutter-Kind-Passes
  • bei Scheidung: Nachweis über die Trennung

Beispielwohnungen

Klassische Gemeindewohnungen

Hier erhalten Sie einen Überblick zu Lage, Wohnungsgrößen und Ausstattung.

Wohnung tauschen

Der Wohnungswechsel von einer Gemeindewohnung in eine andere Gemeindewohnung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

  • Das Mietverhältnis muss grundsätzlich fünf Jahre bestehen, bevor ein Wohnungswechsel gewährt werden kann.
  • Voraussetzungen sind die regelmäßige und rechtzeitige Mietzahlung sowie ordentliches Verhalten.
  • Die derzeitige Wohnung muss sich in einem guten, nicht vernachlässigten Zustand befinden.
  • Tauschgründe sind insbesondere familiäre, soziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Gründe.

Für einen Wohnungstausch muss ein neues Wohnungsansuchen gestellt werden.