Ansuchen für Gemeindewohnung
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Wer kann ansuchen?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person mit EU-Staatsbürgerschaft um eine Gemeindewohnung ansuchen, sofern die Wohnungszuweisungs-Richtlinien erfüllt sind.
Bitte beachten Sie:
- Für die meisten Wohnungen gibt es Wartelisten – die Nachfrage ist sehr hoch.
- Für den Großteil der Wohnungen gilt keine Einkommensgrenze; Ausnahme: Wohnbauten, die vom Land Steiermark gefördert wurden – nähere Infos dazu erhalten Sie beim Büro der Wohnungsreferentin.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Gemeindewohnungen in Leoben.
Zuständige Stelle
Büro der Wohnungsreferentin
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
So stellen Sie das Ansuchen
- Übermitteln Sie das unterschriebene Ansuchen und die erforderlichen Unterlagen per Online-Formular, persönlich, per Post oder eingescannt per E-Mail an an die zuständige Stelle.
- Sie erhalten danach eine Mitteilung, dass Ihr Ansuchen eingelangt ist.
- Wenn es eine passende Wohnung für Sie gibt, werden Sie kontaktiert.
Gültigkeit:
- Ihr Ansuchen ist bis zum Ende des Folgejahres gültig.
- Möchten Sie es danach verlängern, reicht ein formloses Schreiben oder ein Besuch bei der zuständigen Stelle im Rathaus der Stadt Leoben.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Ansuchen
- Kopie des Reisepasses bzw. des Staatsbürgerschafts-Nachweises
- Nachweis über das Jahresnetto-Einkommen vom Vorjahr
- bei gesundheitlichen Problemen: ärztliches Attest
- bei Schwangerschaft: Kopie des Mutter-Kind-Passes
- bei Scheidung: Nachweis über die Trennung
Beispielwohnungen
Wohnung tauschen
Der Wohnungswechsel von einer Gemeindewohnung in eine andere Gemeindewohnung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
- Das Mietverhältnis muss grundsätzlich fünf Jahre bestehen, bevor ein Wohnungswechsel gewährt werden kann.
- Voraussetzungen sind die regelmäßige und rechtzeitige Mietzahlung sowie ordentliches Verhalten.
- Die derzeitige Wohnung muss sich in einem guten, nicht vernachlässigten Zustand befinden.
- Tauschgründe sind insbesondere familiäre, soziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Gründe.
Für einen Wohnungstausch muss ein neues Wohnungsansuchen gestellt werden.