Behindertenhilfe

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Arten der Behindertenhilfe

Je nach Art und Grad der Behinderung gibt es unterschiedliche Leistungen in der Behindertenhilfe. Zum Beispiel:

  • Kostenzuschuss zur Heilbehandlung; Versorgung mit Prothesen, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
  • Übernahme der Mehrkosten bei Erziehung und Schulbildung, Hilfe zur beruflichen Eingliederung
  • Lohnnebenkosten-Zuschuss
  • Unterstützte Beschäftigung für Menschen, deren Leistungsfähigkeit über den Anforderungen für Tages-Werkstätten liegt
  • Beschäftigung in Tages-Werkstätten, bei denen vorhandene Fähigkeiten genutzt und weiterentwickelt werden können
  • Mietzinsbeihilfe für Menschen mit niedrigem Einkommen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und körperliche Behinderungen haben oder einer besonderen Betreuung bedürfen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zum Wohnen
  • Entlastung der Familie und persönliche Assistenz
  • Übernahme von Fahrtkosten im Rahmen von Heilbehandlungen, Erziehung und Schulbildung, berufliche Eingliederung, Beschäftigung in Tageswerkstätten
  • Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung eines Autos

Mehr dazu:

Zuständige Stelle

Die Bezirkshauptmannschaft ist für die Bearbeitung von Anträgen für Leistungen aus dem Steiermärkischen Behindertengesetz 2004 zuständig.

So gehen Sie vor

  • Sie können den Antrag auf Behindertenhilfe sowie auf persönliches Budget direkt online herunterladen.
  • Stellen Sie den Antrag direkt an die Bezirkshauptmannschaft Leoben.
  • Brauchen Sie Unterstützung? Wenn Sie in Leoben Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den Antrag auch im Referat Soziales, Familie & Frauen im Rathaus der Stadt Leoben, vor Ort stellen. Ihr Antrag wird dann zur Bearbeitung an die BH Leoben weitergeleitet.