Behindertenhilfe
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Arten der Behindertenhilfe
Je nach Art und Grad der Behinderung gibt es unterschiedliche Leistungen in der Behindertenhilfe. Zum Beispiel:
- Kostenzuschuss zur Heilbehandlung; Versorgung mit Prothesen, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
- Übernahme der Mehrkosten bei Erziehung und Schulbildung, Hilfe zur beruflichen Eingliederung
- Lohnnebenkosten-Zuschuss
- Unterstützte Beschäftigung für Menschen, deren Leistungsfähigkeit über den Anforderungen für Tages-Werkstätten liegt
- Beschäftigung in Tages-Werkstätten, bei denen vorhandene Fähigkeiten genutzt und weiterentwickelt werden können
- Mietzinsbeihilfe für Menschen mit niedrigem Einkommen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und körperliche Behinderungen haben oder einer besonderen Betreuung bedürfen
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zum Wohnen
- Entlastung der Familie und persönliche Assistenz
- Übernahme von Fahrtkosten im Rahmen von Heilbehandlungen, Erziehung und Schulbildung, berufliche Eingliederung, Beschäftigung in Tageswerkstätten
- Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung eines Autos
Mehr dazu:
Zuständige Stelle
Die Bezirkshauptmannschaft ist für die Bearbeitung von Anträgen für Leistungen aus dem Steiermärkischen Behindertengesetz 2004 zuständig.
So gehen Sie vor
- Sie können den Antrag auf Behindertenhilfe sowie auf persönliches Budget direkt online herunterladen.
- Stellen Sie den Antrag direkt an die Bezirkshauptmannschaft Leoben.
- Brauchen Sie Unterstützung? Wenn Sie in Leoben Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den Antrag auch im Referat Soziales, Familie & Frauen im Rathaus der Stadt Leoben, vor Ort stellen. Ihr Antrag wird dann zur Bearbeitung an die BH Leoben weitergeleitet.