Arbeitsplatzförderung, Coworking Space

Förderung für Coworking Space

Auf dieser Seite:

Übersicht

Die Coworking Space-Förderung der Stadt Leoben richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die einen Coworking Space als Arbeitsform für ihren Betrieb wählen.

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zu Coworking als Arbeitsmodell.

  • Die Förderung wird ausschließlich für Coworking Spaces gewährt, die sich in der Stadtgemeinde Leoben befinden und mindestens fünf Arbeitsplätze bereitstellen.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Netto-Nutzungspauschale, höchstens jedoch 125 Euro pro Monat.
  • Gefördert wird einmalig ein Nutzungszeitraum von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten.
  • Allfällige Erhöhungen der Nutzungspauschale innerhalb eines Kalenderjahres werden nicht berücksichtigt.

Zuständige Stelle

Abteilung für Finanzen

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So beantragen Sie die Förderung

  • Übermitteln Sie das signierte Ansuchen und die nötigen Dokumente per Online-Formular, persönlich, per Post oder eingescannt per E-Mail an die zuständige Stelle.

Beachten Sie die Fristen:

  • Die Förderung wird ausschließlich für Coworking Spaces gewährt, die sich in der Stadtgemeinde Leoben befinden, mindestens fünf Arbeitsplätze bereitstellen und die Vereinbarung mit einem:r Coworking Space-Anbieter:in nach dem 01. Juli 2023 abgeschlossen wurde.
  • Die Förderung wird jeweils zum Ende des Quartals rückwirkend nach Vorlage der Zahlungsbestätigungen für die Nutzungspauschale ausgezahlt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Förderansuchen
  • Vereinbarung mit dem:r Coworking Space-Anbieter:in
  • Jahresprogramm von dem:r Coworking Space-Anbieter:in

Vollständige Vorlage:
Eine Bearbeitung bzw. Auszahlung erfolgt nur bei der vollständigen Vorlage aller Unterlagen.