Förderung für Vereine & Veranstaltungen
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Übersicht
Natürliche und juristische Personen können bei der Stadtgemeinde Leoben um eine Förderung ansuchen. Die Förderung kann für ein einzelnes Vorhaben (z.B.: Veranstaltung) oder als Gesamtförderung (z.B.: Förderung von allgemeinen Vereinstätigkeiten im Kalenderjahr) gewährt werden.
Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Beachten Sie:
Infos zur Wirtschaftsförderung (Schaffung von Arbeitsplätzen, Gründung EPU) sowie zur Coworking Space Förderung finden Sie auf folgenden Service-Seiten:
Zuständige Stelle
Abteilung für Finanzen
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
So beantragen Sie die Förderung
- Übermitteln Sie das signierte Ansuchen und die nötigen Dokumente per Online-Formular, persönlich, per Post oder eingescannt per E-Mail an an die zuständige Stelle.
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Beachten Sie die Fristen:
- Das Förderungsansuchen ist bei Förderungen ab 10.000 Euro bis spätestens 31.10. des Vorjahres einzubringen.
- Bei anderen Förderungen ist das Ansuchen im Falle von Einzelförderungen spätestens zwei Monate vor, im Falle von Gesamtförderungen spätestens drei Monate nach Beginn des Vorhabens einzubringen.
Erforderliche Unterlagen
Vollständige Vorlage:
Eine Bearbeitung bzw. Auszahlung erfolgt nur bei der vollständigen Vorlage aller Unterlagen.
Voraussetzungen für die Auszahlung
Die Auszahlung einer gewährten Förderung erfolgt nachdem die Punkte des verpflichtenden Fördervertrags sowie folgende Sponsoring/Brandingrichtlinien erfüllt wurden:
Sponsoring Logo verwenden
- Fördernehmer:innen sind verpflichtet, das Sponsoring-Logo der Stadt Leoben bei allen Veröffentlichungen und Umsetzungen (z.B. Werbemittel, Drucksorten, Website, etc.) im Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen gut sichtbar einzusetzen.
- Das Sponsoring-Logo enthält den Hinweis „mit Unterstützung der Stadt Leoben“ und ist über die Pressestelle der Stadt Leoben zu beantragen. Mehr dazu: Logo beantragen
- Der Nachweis über den Einsatz des Sponsoring-Logos ist an die Abteilung für Finanzen zu übermitteln.
- Die genauen Richtlinien entnehmen Sie bitte dem Subventionsansuchen.
Werbemittel vor Ort
- Bei Veranstaltungen mit Förderbetrag ab 1.000 Euro sind die Fördernehmer:innen verpflichtet, vor Ort entsprechende Werbemittel der Stadt Leoben gut sichtbar einzusetzen.
- Die geeigneten Werbemittel (Roll-Ups, Transparente, Beachflags, etc.) werden von der Stadt Leoben zur Verfügung gestellt und sind im Rathaus abzuholen.
- Wenden Sie sich dazu zeitgerecht an die Abteilung Kommunikation und Kultur (+43 3842 4062-457 oder buergerkommunikation@leoben.at)
- Nach Durchführung der Veranstaltung, Nachweis über den Einsatz der Werbemittel und vollständiger Retournierung der Werbemittel kann die Auszahlung erfolgen.
- Der Nachweis über den Einsatz der Werbemittel ist an die Abteilung für Finanzen zu übermitteln.