Gebühren-Befreiungen
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ORF-Beitrag: Gebühren-Befreiung
Wenn Sie sozial oder körperlich hilfsbedürftig sind, können Sie um eine Gebührenbefreiung vom ORF-Beitrag (zuvor „GIS-Gebühr“) ansuchen.
So gehen Sie vor:
- Sie können das Formular herunterladen und ausfüllen.
- Alle ORF-Beitrags-Formulare liegen auch in der Bürgerservice-Stelle der Stadt Leoben auf.
- Bitte übermitteln Sie das ausgefüllte Formular selbst mit eventuell nötigen Unterlagen an die zuständige Stelle.
An- oder Abmelden:
Die ORF-Beitrags-Formulare für die An- und Abmeldung liegen ebenfalls in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben auf.
Rezeptgebühren-Befreiung
Wenn Sie besonders schutzbedürftig, asylwerbend oder Zivildiener sind, ein geringes Einkommen und einen hohen Medikamentenbedarf haben, können Sie um Rezeptgebühren-Befreiung ansuchen.
So gehen Sie vor:
- Sie können das Formular Ihrer jeweiligen Sozialversicherung herunterladen und ausfüllen.
- Die Formulare zur Rezeptgebühren-Befreiung der GKK und der SVA liegen zudem in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben auf.
- Bitte übermitteln Sie selbst das Antragsformular mit eventuell nötigen Unterlagen und Nachweisen an Ihre zuständige Krankenkasse.