Grundsteuer

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Übersicht

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf Grundbesitz. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer für Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen (A) und Grundvermögen (B).

Das Finanzamt bewertet den Wert jedes Grundstücks mit einem Einheitswert. Daraus wird der Steuermessbetrag festgelegt, den die Stadt Leoben für die Berechnung der Grundsteuer heranzieht.

Zuständige Stelle

Sigrid Völkl

So leisten Sie die Abgabe

  • Die Grundsteuer wird von der Gemeinde mittels Grundsteuerbescheid vorgeschrieben.
  • Dies ist ein Dauerbescheid, der so lange gilt, bis ein neuer Bescheid ausgestellt wird.
  • Der Steuerbetrag ist selbstständig, am besten mittels Abbuchungs- oder Dauerauftrag, zu entrichten.

Höhe & Intervall

Berechnung

Der Steuermessbetrag wird durch das Finanzamt festgesetzt. Die Stadt Leoben legt die Höhe des Hebesatzes mit einem Gemeinderatsbeschluss fest. Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Messbetrag multipliziert mit der Höhe des Hebesatzes. Dieser beträgt in Leoben aktuell 500 Prozent.

Intervall

  • Jährliche Abgabe, wenn die Grundsteuer 75 Euro nicht übersteigt
  • Vierteljährliche Abgabe, wenn die Grundsteuer über 75 Euro im Jahr liegt