Gemeindewohnungen: Schäden melden & Hausordnung
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Übersicht
Tritt in einem Wohnhaus der Stadt Leoben ein Schaden auf, unterscheiden Sie bitte:
- Ist der Schaden in allgemeinen Bereichen des Gebäudes entstanden (z. B. Lift, Dach, Stiegenhaus)
- Ist der Schaden innerhalb der Wohnung entstanden
Schäden melden
Bei Schäden in Ihrer Gemeindewohnung wenden Sie sich bitte an:
Referat Immobilienmanagement
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Bereitschaftsdienste
In Notfällen (Wasser, Gas, Stadtwärme, Strom, Kanal, …) stehen Ihnen die Bereitschaftsdienste der Stadt Leoben zur Verfügung.
Übersicht & Kontakt: Kommunale Bereitschaftsdienste
Pflichten der Mieter
MieterInnen von Gemeindewohnungen sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Diese sieht die gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der jeweiligen Rechte und Pflichten vor.
Zu den Pflichten zählen:
- pflegliche, sachgerechte Behandlung
- regelmäßige Wartung
- regelmäßiges Lüften und Beheizen
Halten von Haustieren:
- Allgemein übliche Haustiere sind prinzipiell in Gemeindewohnungen erlaubt.
- Die Haltung gefährlicher Tiere (Schlangen, Spinnen, …) ist in den Wohnhäusern der Stadt Leoben verboten.
Tipp: Gute Nachbarschaft
Im Projekt „LE mit- und füreinander“ wurden gemeinsame Spielregeln für ein gutes Miteinander erarbeitet.