Hochzeit, Trauung, Ehe, Heirat

Eheschließung

Auf dieser Seite:

Übersicht

Seit 1. Jänner 2019 ist in Österreich eine Eheschließung möglich für:

  • gleichgeschlechtliche Paare
  • verschieden geschlechtliche Paare

Bevor Sie sich als Paar das Ja-Wort geben können, muss vom Standesamt überprüft werden, ob Sie die Ehe rechtswirksam schließen dürfen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Zuständige Stelle

Standesamt

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

Standesamtliche Trauung anmelden

Sie sind nicht an das Standesamt Ihres Wohnortes gebunden: Wenn Sie in Leoben heiraten wollen, müssen Sie nicht in Leoben gemeldet sein.

Für Eheschließungen im Ausland beachten Sie bitte die Voraussetzungen zur Anmeldung und Gültigkeit.

So gehen Sie vor:

  1. Legen Sie Ihren Wunsch-Hochzeitstermin sowie mögliche Alternativtermine fest.
  2. Vereinbaren Sie mit dem Standesamt unter +43 3842 4062-213 einen Termin, um die Niederschrift aufzunehmen.
  3. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor.
  4. Überlegen Sie, welche Art der Namensführung Sie nach der Heirat wünschen.

Gültigkeit des Aufgebots:

  • Das Aufgebot kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin bestellt werden.
  • Sie können jedoch bereits davor einen Termin für die standesamtliche Trauung reservieren.
  • Kontaktieren Sie dazu das Standesamt (+43 3842 4062-213 oder standesamt@leoben.at)

Trauzeugen

Bei der standesamtlichen Heirat sind keine Trauzeugen mehr notwendig. Wenn Sie möchten, können Sie aber weiterhin mit einem oder zwei Trauzeugen heiraten. Beachten Sie, dass Trauzeugen volljährig sein müssen.

Erforderliche Dokumente

Welche Dokumente Sie für die Eheschließung benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab:

a) Volljährige, bisher unverheiratete österreichische StaatsbürgerInnen benötigen:

b) Minderjährige, bisher unverheiratete österreichische StaatsbürgerInnen benötigen zusätzlich zu a):

  • Gerichtsbeschluss über die Ehemündig-Erklärung
  • Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin/ des gesetzlichen Vertreters

c) Österreichische StaatsbürgerInnen, die bereits verheiratet waren, benötigen zusätzlich zu a):

d) Ausländische StaatsbürgerInnen:

Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente und Übersetzungen erforderlich. Bitte fragen Sie dazu direkt beim Standesamt an, unter +43 3842 4062-213 oder per E-Mail an standesamt@leoben.at.

Kosten

Die Kosten der Eheschließung setzen sich aus fixen sowie variablen Gebühren zusammen. Die Ausstellung zusätzlicher Dokumente kann weitere Kosten verursachen. Die Gestaltung der Trauungszeremonie (zum Beispiel die Wahl eines Exklusiv-Trauungsortes) hat ebenfalls Einfluss auf die Kosten.

Die genauen Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Standesamt.

Namensführung

Bei der Anmeldung zur Eheschließung am Standesamt können Sie auch festlegen, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, welche(n) Namen Sie und Ihr Ehepartner tragen können.

Mehr dazu: