Heizkostenzuschuss
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Übersicht
Für Menschen mit geringem Einkommen laufen jährlich im Herbst verschiedene Unterstützungsaktionen zu den Heizkosten.
Bitte beachten Sie die geltenden Fristen für die Anträge!
Heizkostenzuschuss 120 Euro
Die Stadtgemeinde Leoben übernimmt die Kosten für die Brennstoffaktion des ehemaligen Sozialhilfeverbandes. Im Rahmen dieser Brennstoffaktion erhalten sozial bedürftige Personen bzw. Familien mit Hauptwohnsitz in Leoben einen einmaligen, zweckgebundenen Zuschuss von 120 Euro pro Jahr für Heizmaterial.
Frist: Die Brennstoffaktion findet von Dienstag, 1. Oktober bis Donnerstag, 31. Oktober 2024 statt. In dieser Zeit müssen Sie den Antrag auf Unterstützung stellen. Jedes Jahr ist ein neues Ansuchen nötig.
Bitte beachten:
Für eine rasche Abwicklung des Heizkostenzuschusses wird die Antragstellung wieder alphabetisch, den Nachnamen betreffend, abgewickelt. Deshalb bitten wir Sie, nur in der auf Sie zutreffenden Woche ein Ansuchen zu stellen:
- 1.Oktober – 4. Oktober 2024: A-E
- 7.Oktober – 11. Oktober 2024: F-J
- 14.Oktober – 18. Oktober 2024: K-N
- 21.Oktober – 25. Oktober 2024: O-S
- 28.Oktober – 31. Oktober 2024: T-Z
- Stellen Sie den Antrag von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr im Referat Soziales, Familie & Frauen , 1. Stock, Zimmer 114/115/116 im Rathaus der Stadt Leoben.
Personen und Familien (ausgenommen Personen, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen), deren Einkommen nach Abzug der Miete (ohne Heiz- und Stromkosten) und Anrechnung einer etwaigen Mietzinsbeihilfe oder Wohnunterstützung bzw. bei Eigenheimbesitzern nach Abzug eines Pauschalbetrages in der Höhe von 150 Euro folgende Richtwerte nicht übersteigt:
- 1.217,96 Euro für Ein-Personen-Haushalte (Ausgleichszulagenrichtsatz)
- 1.921,46 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften
Der Betrag erhöht sich um 242,73 Euro für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug. Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezug (Sonderzahlungen) sowie Familienbeihilfe und Pflegegeld nicht anzurechnen.
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Mietzins-Bescheid
- Nachweis des Bezugs der Wohn- oder Mietzinsbeihilfe
- Nachweis über Unterhalt/ Alimente
- Einkommensnachweise (auch ausländische Pensionen)
- Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen
Heizkostenzuschuss 80 Euro
Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ausschließlich Besitzer:innen der LE Sozialcard berechtigt. Wenn Sie bereits im Besitz der LE Sozialcard sind, wird Ihnen der Zuschuss in der Höhe von 80 Euro automatisch auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Zuständig für die LE Sozialcard ist das Referat Soziales, Familie & Frauen (+43 3842 4062-357 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.
- Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ausschließlich LE Sozialcard Besitzer:innen berechtigt.
- Hier finden Sie nähere Infos zur Sozialcard Leoben.
Heizkostenzuschuss 340 Euro
Das Land Steiermark hat auch 2024 den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen.
Frist: Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 beantragt werden.
Stellen Sie den Antrag
- vor Ort im Referat Soziales, Familie & Frauen (+43 3842 4062-319 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben
- online über das Formular des Landes Steiermark
Die Richtlinien und Voraussetzungen im Detail finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen