Hundeabgabe
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Übersicht
Ab dem Alter von drei Monaten muss für Hunde in der Steiermark eine jährliche Abgabe geleistet werden, die Hundeabgabe (auch bekannt als sogenannte „Hundesteuer“).
Hundesackerl: Mit dem Beleg über die bezahlte Hundeabgabe erhalten Sie jährlich 400 Stück kostenlose Hundesackerl. Die Sackerl bekommen Sie bei der Rathausinformation der Stadt Leoben.
Zuständige Stelle
Die Abgabe muss in der Gemeinde geleistet werden, wo der/ die Hundehalter:in wohnt.
- Referat Steuern und Abgaben: Sachbearbeiterin - Anerkennungszins, Hundeabgabe, Lustbarkeitsabgabe, Tourismusinteressentenbeitrag
So leisten Sie die Abgabe
- Füllen Sie die Abgabenerklärung aus.
- Übermitteln Sie die Erklärung und die weiteren nötigen Dokumente per Online-Formular, per E-Mail an steuern@leoben.at oder persönlich an das Referat Steuern und Abgaben im Rathaus der Stadt Leoben.
- Die Zahlung erfolgt jährlich und kann bar im Rathaus oder mittels Überweisung beglichen werden.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Abgabenerklärung inkl. Angabe der Mikrochip-Nummer Ihres Hundes
- Registernummer des Stammdaten-Satzes gem. § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 3b Abs. 7 Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- wenn erforderlich: notwendiger Hundekundenachweis (nach § 3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes)
Höhe & Intervall
Höhe der Hundeabgabe
In Leoben beträgt die Hundeabgabe pro Jahr:
- 60 Euro für den ersten Hund
- 100 Euro für jeden weiteren Hund
- 30 Euro für Wach- und Nutzhunde
- Erhöhte Abgabe: Ist gemäß § 3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes ein Hundekundenachweis erforderlich und wird dieser nicht beigebracht, erhöht sich die Hundeabgabe um das Doppelte.
Begünstigung oder Befreiung: In bestimmten Fällen gilt ein reduzierter Beitrag oder eine Befreiung von der Abgabe (z. B. Diensthunde oder Blindenhunde). Die genauen Regelungen finden Sie in der Hundeabgabeordnung.
Intervall
Jährliche Abgabe
Fälligkeit der Abgabe
- Für bereits gemeldete Hunde: Hundehalter:innen müssen die Hundeabgabe bis zum 15. April des Jahres entrichten. Sind Sie bis zum 15. April nicht mehr Halter:in des Hundes (Ableben, Weitergabe etc.), entfällt in diesem Jahr die Abgabepflicht für den Hund – sofern Sie ihn bis zu diesem Datum abmelden.
- Für neu erworbene Hunde: Erwerben Sie Ihren Hund während des Jahres, so haben Sie vier Wochen Zeit, den Hund in Leoben anzumelden. Danach wird der anteilige Beitrag der Hundeabgabe berechnet. Haben Sie den Hund nachweislich nach dem 30. September eines Jahres erworben, ist für das laufende Kalenderjahr keine Hundeabgabe fällig.
Abmeldung: Sie sind verpflichtet, das Ende einer Hundehaltung sowie einen allfälligen neuen Hundehalter innerhalb von vier Wochen zu melden. Dies gilt auch, wenn Sie als Hundehalter:in Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen. Verwenden Sie dazu das Formular zur Abmeldung.