Kanalanschluss & Gebühren
Auf dieser Seite:
Kanalisationsbeitrag
Im Stadtgebiet von Leoben müssen BesitzerInnen aller Liegenschaften, für die eine gesetzliche Anschlusspflicht an den öffentlichen Kanal besteht, einen einmaligen Kanalisationsbeitrag leisten.
Berechnung
Der Kanalisationsbeitrag ergibt sich aus dem Einheitssatz von 9 Euro (netto, Stand 2022) x Brutto-Geschoßfläche:
Die Brutto-Geschoßfläche berechnet sich wie folgt:
- Volle Fläche des Erdgeschoßes
- Volle Fläche der Obergeschoße
- Halbe Fläche des Kellergeschoßes und Dachgeschoßes
- Weitere Flächen: Die Regelungen für Nebengebäude, Tiefgaragen, Hofflächen, etc. entnehmen Sie bitte der Kanalabgabenordnung der Stadt Leoben.
Beispiel – Einfamilienhaus mit mehreren Geschoßen und Keller:
Bruttogeschoßfläche Real | Bruttogeschoßfläche Anteilsmäßig | Gesamtfläche Kanalisationsbeitrag | |
---|---|---|---|
Erdgeschoß | 170 m² | 100 Prozent | 170 m² |
1. Obergeschoß | 150 m² | 100 Prozent | 150 m² |
Dachgeschoß | 150 m² | 50 Prozent | 75 m² |
Keller | 100 m² | 50 Prozent | 50 m² |
Summe | 445 m² | ||
Unverbindliches Beispiel! |
Intervall
Einmalige Abgabe
Kanalbenützungsgebühr
Die Kanalbenützungsgebühr ist ein laufend zu leistender Beitrag für alle Objekte, die an einen öffentlichen Kanal angeschlossen sind. Der Einheitssatz zur Berechnung richtet sich nach Art der Liegenschaft.
Die Kanalbenützungsgebühren sind mit Wirkung vom 1. Jänner jedes Jahres automatisch in dem Ausmaß zu erhöhen oder herabzusetzen, in dem sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index im Zeitraum 1. Oktober bis 30. September des der Anpassung vorangehenden Jahres verändert hat.
Berechnung
Die Höhe des Beitrages ermittelt sich aus dem Einheitssatz x verbauter Grundfläche der Liegenschaft:
Einheitssatz pro m2 (netto, Stand 2024):
- (Wohn-)Gebäude: 1,1141 Euro
- Kleingärten, Tiefgaragen: 0,5570 Euro
- unbebaute Flächen: 0,1114 Euro
- Schwimmbecken mit Anschluss an das Kanalnetz: 1,3927 Euro je m3
- Weitere Flächen: Die Gebühren für weitere Flächen, Wirtschaftsgebäude, etc. entnehmen Sie bitte der Kanalabgabenordnung der Stadt Leoben
Die verbaute Grundfläche berechnet sich wie folgt:
- Volle verbaute Fläche des größten Geschoßes (z.B. oft Erdgeschoß)
- Volle verbaute Fläche des größten Geschoßes für alle weiteren Geschoße
- Halbe verbaute Fläche des größten Geschoßes für Keller und Dachgeschoß
Beispiel – Einfamilienhaus mit mehreren Geschoßen und Keller:
Bruttogeschoßfläche Real | Bruttogeschoßfläche Anteilsmäßig | Gesamtfläche Kanalbenützungsgebühr | |
---|---|---|---|
Erdgeschoß | 170 m² | 100 Prozent | 170 m² |
1. Obergeschoß | 150 m² | 100 Prozent des größten Geschoßes | 170 m² |
Dachgeschoß | 150 m² | 50 Prozent des größten Geschoßes | 85 m² |
Keller | 100 m² | 50 Prozent des größten Geschoßes | 85 m² |
Summe | 510 m² | ||
Unverbindliches Beispiel! |
Intervall
Vierteljährliche Abgabe
Zuständige Stelle
- Referat Abfall-, Abwasser- & Umweltmanagement: Sachbearbeiter - Fachbereich Kanal