Kanalanschluss & Gebühren

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Kanalisationsbeitrag

Im Stadtgebiet von Leoben müssen BesitzerInnen aller Liegenschaften, für die eine gesetzliche Anschlusspflicht an den öffentlichen Kanal besteht, einen einmaligen Kanalisationsbeitrag leisten.

Berechnung

Der Kanalisationsbeitrag ergibt sich aus dem Einheitssatz von 9 Euro (netto, Stand 2022) x Brutto-Geschoßfläche:

Die Brutto-Geschoßfläche berechnet sich wie folgt:

  • Volle Fläche des Erdgeschoßes
  • Volle Fläche der Obergeschoße
  • Halbe Fläche des Kellergeschoßes und Dachgeschoßes
  • Weitere Flächen: Die Regelungen für Nebengebäude, Tiefgaragen, Hofflächen, etc. entnehmen Sie bitte der Kanalabgabenordnung der Stadt Leoben.

Beispiel – Einfamilienhaus mit mehreren Geschoßen und Keller:

Bruttogeschoßfläche Real Bruttogeschoßfläche Anteilsmäßig Gesamtfläche Kanalisationsbeitrag
Erdgeschoß 170 m² 100 Prozent 170 m²
1. Obergeschoß 150 m² 100 Prozent 150 m²
Dachgeschoß 150 m² 50 Prozent 75 m²
Keller 100 m² 50 Prozent 50 m²
Summe 445 m²
Unverbindliches Beispiel!

Intervall

Einmalige Abgabe

Kanalbenützungsgebühr

Die Kanalbenützungsgebühr ist ein laufend zu leistender Beitrag für alle Objekte, die an einen öffentlichen Kanal angeschlossen sind. Der Einheitssatz zur Berechnung richtet sich nach Art der Liegenschaft.

Die Kanalbenützungsgebühren sind mit Wirkung vom 1. Jänner jedes Jahres automatisch in dem Ausmaß zu erhöhen oder herabzusetzen, in dem sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index im Zeitraum 1. Oktober bis 30. September des der Anpassung vorangehenden Jahres verändert hat.

Berechnung

Die Höhe des Beitrages ermittelt sich aus dem Einheitssatz x verbauter Grundfläche der Liegenschaft:

Einheitssatz pro m2 (netto, Stand 2024):

  • (Wohn-)Gebäude: 1,1141 Euro
  • Kleingärten, Tiefgaragen: 0,5570 Euro
  • unbebaute Flächen: 0,1114 Euro
  • Schwimmbecken mit Anschluss an das Kanalnetz: 1,3927 Euro je m3
  • Weitere Flächen: Die Gebühren für weitere Flächen, Wirtschaftsgebäude, etc. entnehmen Sie bitte der Kanalabgabenordnung der Stadt Leoben

Die verbaute Grundfläche berechnet sich wie folgt:

  • Volle verbaute Fläche des größten Geschoßes (z.B. oft Erdgeschoß)
  • Volle verbaute Fläche des größten Geschoßes für alle weiteren Geschoße
  • Halbe verbaute Fläche des größten Geschoßes für Keller und Dachgeschoß

Beispiel – Einfamilienhaus mit mehreren Geschoßen und Keller:

Bruttogeschoßfläche Real Bruttogeschoßfläche Anteilsmäßig Gesamtfläche Kanalbenützungsgebühr
Erdgeschoß 170 m² 100 Prozent 170 m²
1. Obergeschoß 150 m² 100 Prozent des größten Geschoßes 170 m²
Dachgeschoß 150 m² 50 Prozent des größten Geschoßes 85 m²
Keller 100 m² 50 Prozent des größten Geschoßes 85 m²
Summe 510 m²
Unverbindliches Beispiel!

Intervall

Vierteljährliche Abgabe

Zuständige Stelle

Ing.
Oswald Remich