Baueinreichung Kosten
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Übersicht
Im Zuge eines Bauverfahrens und der damit verbundenen Baueinreichung fallen unterschiedliche Gebühren an.
Diese Seite gibt eine unverbindliche Übersicht; die genauen Gebühren variieren je nach Fall.
Feste Gebühren
Die festen Gebühren bei einer Baueinreichung ergeben sich aus den Kosten für die Abgabe der Einreichunterlagen. Sie liegen üblicherweise zwischen 49 Euro und 100 Euro.
Berechnung
Die Gebühren für die Abgabe der Einreichunterlagen sind pro Dokument zu entrichten:
- Pro Ansuchen: 14,30 Euro
- Pro Unterlage (Einreichplan, Grundbuchauszug, Nachbarverzeichnis, etc.): bis A3 3,90 Euro, ab A3 7,80 Euro
Beispiel – Einfamilienhaus und Garage:
Einreichunterlagen | Anzahl | Feste Gebühren | Summe |
---|---|---|---|
Ansuchen Maßnahme 1 (Wohnhaus) | 1-fach | 14,30 Euro | 14,30 Euro |
Ansuchen Maßnahme 2 (Garage) | 1-fach | 14,30 Euro | 14,30 Euro |
Einreichplan | 2-fach | 7,80 Euro | 15,60 Euro |
Baubeschreibung | 2-fach | 3,90 Euro | 7,80 Euro |
Grundbuchauszug | 1-fach | 3,90 Euro | 3,90 Euro |
Nachbarverzeichnis | 1-fach | 3,90 Euro | 3,90 Euro |
Bebauungsdichteberechnung | 1-fach | 3,90 Euro | 3,90 Euro |
Bauphysikalischer Nachweis | 1-fach | 3,90 Euro | 3,90 Euro |
§ 5 Bescheinigung – Bauplatzeignung | 1-fach | 3,90 Euro | 3,90 Euro |
Summe | 71,50 Euro | ||
Unverbindliches Beispiel! |
Zuständige Stelle:
Abteilung Infrastruktur und Technik
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
Baubescheid
Die Verwaltungsabgabe für einen Baubescheid beträgt je nach Objekt zwischen 180 Euro und 300 Euro.
Zuständige Stelle:
Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit
- Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit: Sekretariat
Bauabgabe
Die Bauabgabe ist eine einmalige Abgabe, die bei Baueinreichungen in Rechnung gestellt wird.
Späterer Bau und Zu- oder Umbau:
- Machen Sie von einer vorhandenen Baubewilligung nicht Gebrauch, obwohl die Bauabgabe geleistet wurde, wird diese auf spätere Baubewilligungen angerechnet.
- Bei Zu- oder Umbauten wird die Bauabgabe entsprechend der neu gewonnenen Brutto-Geschoßfläche berechnet.
Berechnung
Die Bauabgabe ergibt sich aus dem Einheitssatz von 11,40 Euro pro m2 x Brutto-Geschoßfläche.
Die Brutto-Geschoßfläche berechnet sich wie folgt:
- Volle Fläche des Erdgeschoßes
- Halbe Fläche aller weiteren Geschoße (Obergeschoß, Dachgeschoß, Keller, …)
Beispiel – Einfamilienhaus mit Keller und ausgebautem Dachgeschoß:
Bruttogeschoßfläche Real | Bruttogeschoßfläche Anteilsmäßig | Einheitssatz | Summe | |
---|---|---|---|---|
Erdgeschoß | 100 m² | 100 Prozent | 11,40 Euro | 1.140 Euro |
Keller | 100 m² | 50 Prozent | 11,40 Euro | 570 Euro |
Dachgeschoß | 100 m² | 50 Prozent | 11,40 Euro | 570 Euro |
Summe | 2.280 Euro | |||
Unverbindliches Beispiel! |
Zuständige Stelle:
Referat Steuern und Abgaben
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
Heizungsanlage Gebühren
Im Zuge des Einbaus von Heizungsanlagen fallen üblicherweise folgende Gebühren an:
- Verwaltungsabgabe Feuerungsanlage: 60 Euro
Zuständige Stelle:
Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit
- Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit: Sekretariat