Lustbarkeitsabgabe
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Übersicht
Die Lustbarkeitsabgabe ist im Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 sowie der Lustbarkeitsabgabeordnung der Stadtgemeinde Leoben, jeweils in der geltenden Fassung, geregelt. Abgabepflichtig sind Veranstaltungen verschiedener Art, wie zum Beispiel Filmvorführungen, Tanzveranstaltungen oder Konzerte sowie das Halten von Spielapparaten.
Die Bemessung kann in unterschiedlicher Form erfolgen:
- Für Veranstaltungen mit Kartenverkauf/Eintritt
- Pauschalabgabe nach Größe der Veranstaltungs-Fläche
- Pauschalabgabe für pratermäßige Veranstaltungen (z. B. Attraktionen auf Jahrmärkten) nach dem Vielfachen des Einzelpreises pro Tag
- Pauschalabgaben für das Halten von Spielapparaten und -geräten
Veranstaltung anmelden:
Hier können Sie Ihre Veranstaltung veranstaltungsrechtlich anmelden.
Zuständige Stelle
- Referat Steuern und Abgaben: Sachbearbeiterin - Anerkennungszins, Hundeabgabe, Lustbarkeitsabgabe, Tourismusinteressentenbeitrag
So leisten Sie die Abgabe
- Die Lustbarkeitsabgabe ist eine Selbstbemessungs-Abgabe.
- Das heißt, die Abgabe ist selbstständig zu erklären und zu entrichten.
- Die Lustbarkeitsabgabe für Veranstaltungen ist spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung ohne weitere Aufforderung der Stadt Leoben fällig.
Höhe & Intervall
Berechnung
Die Lustbarkeitsabgabe ist je nach Veranstaltung bzw. Spielautomat unterschiedlich hoch. Die genaue Höhe entnehmen Sie der Abgabeordnung.
Informationen über die pauschale Lustbarkeitsabgabe erhalten Sie im Referat Steuern und Abgaben der Stadt Leoben.
Intervall
- Je nach Abgabeart einmalig (z. B. einzelne Veranstaltungen)
- oder monatlich (z. B. Spielautomaten)