Notstandshilfe, Mindestsicherung, Überbrückung, Sozialhilfe

Sozialunterstützung

Auf dieser Seite:

Übersicht

Die Sozialunterstützung ersetzt seit Juli 2021 die bisherige bedarfsorientierte Mindestsicherung.

  • Die Unterstützung soll Ihre Wohnkosten (Miete, Betriebskosten, Heizung und Strom) und Ihren Lebensunterhalt decken.
  • Dazu gehören Ausgaben für Nahrungsmittel, Bekleidung, Hygiene und den Haushalt.
  • Zudem werden Sie und Ihre Angehörigen bei der Gebietskrankenkasse versichert.

Zuständige Stelle

So gehen Sie vor

Mehr dazu: Weitere Infos zur Sozialunterstützung

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Sozialunterstützung bringen Sie bitte diese Dokumente in Kopie mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis von allen im Haushalt lebenden Personen
  • Meldezettel von allen im Haushalt lebenden Personen
  • Geburtsurkunde von allen im Haushalt lebenden Personen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis von allen im Haushalt lebenden Personen
  • Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsbescheinigung: Asylberechtigte (Asylbescheid), EU-EWR-Bürgerinnen bzw. Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige (Anmeldebescheinigung) bzw. deren Angehörige (Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte), Drittstaatsangehörige (Aufenthaltstitel)
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde von allen im Haushalt lebenden Personen
  • Scheidungsurteil oder Vergleichsausfertigung (jeweils mit Rechtskraftvermerk)
  • Vertretungsnachweise
  • Einkommensnachweise (z.B. Lohnbestätigung, Einkommenssteuerbescheid, AMS-Bezugsbestätigung, Rentennachweis, Pensionsmitteilung, Nachweis über Unterhaltsansprüche, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung/Gewinn und Verlustrechnung jedenfalls der letzten drei Monate, Einheitswertbescheide über land- und forstwirtschaftlichen Besitz, Pachtverträge etc.)
  • Vermögensnachweise (z.B. Kontoauszüge der letzten sechs Monate, Kontoregisterauszug, Sparbücher, Bausparvertrag, Lebensversicherung, Aktien, Wertpapiere, Typenscheine und Zulassungsscheine sämtlicher KFZ etc.)
  • Nachweise über Ansprüche gegen Dritte
  • Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitssuche (AL-Meldung, …)
  • Gutachten über Arbeitsunfähigkeit
  • Nachweis über Verhinderung des Einsatzes der Arbeitskraft gemäß § 7 Abs 2 StSUG

Von Asylberechtigten und Drittstaatsangehörigen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die ihren Status ab 01.01.2015 erhalten haben, zusätzlich (sofern vorhanden):

  • Unterzeichnung der Integrationserklärung
  • Abschluss eines Werte- und Orientierungskurses
  • Absolvierung einer B1-Integrationsprüfung des Österreichischen Integrationsfonds

Bitte bringen Sie zudem folgende Unterlagen mit:

  • Mietvertrag und aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibungen (ev. Zahlungsbestätigung der laufenden Miete)
  • Rechnungen der Energielieferanten (Strom, Gas)
  • Grundbuchsauszug
  • im Fall eines Eigenheims: Betriebskostennachweise
  • Nachweise über Wohnzuschüsse
  • Sonstige wohnungsbezogene Kosten (Haushaltsversicherung, …)

Rückforderung:
Die Bezirkshauptmannschaft kann auch noch Jahre später zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückfordern. Wenn sich Ihr Einkommen oder Vermögen, Ihre Familien- oder Wohnverhältnisse ändern, sind Sie verpflichtet, dies zu melden.