Ortsbild- & Denkmalschutz
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Übersicht zum Ortsbildschutz
Einige Gebiete der Stadt Leoben stehen unter Ortsbildschutz. Der Gemeinderat der Stadt Leoben hat 1996 die Ausweisung von Ortsbildschutz-Gebieten und das Ortsbildkonzept 2.0 beschlossen.
Für bauliche Veränderungen gilt:
- Im Ortsbildschutz-Gebiet müssen bauliche und sonstige Veränderungen dem Ortsbildkonzept entsprechen.
- Dazu zählen z. B. Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes, der Baustruktur, der Bausubstanz oder der Zweckbestimmung von Bauwerken.
- Diese werden von der Ortsbildsachverständigen der Stadt Leoben begutachtet.
- Das Ortsbildschutz-Gebiet ist im Flächenwidmungsplan der Stadt Leoben gekennzeichnet.
- Genaue Auskünfte zum Verlauf des Gebiets erhalten Sie bei der Abteilung Infrastruktur und Technik (+43 3842 4062-251 oder stadtbaudirektion@leoben.at).
- Überblicksinfos bietet das Land Steiermark: Ortsbild Leoben
Im Ortsbildschutz-Gebieten sind beispielsweise die Ausführung folgender baulicher bzw. gestalterischer Elemente geregelt:
- Dächer
- Fenster und Fassaden
- Sonnenkollektoren, Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenspiegel
- Sonnenschutzeinrichtungen und Markisen
- Werbeeinrichtungen, Schriften und Schilder an Fassaden
- etc.
Die genauen Angaben finden Sie im Ortsbildkonzept
Beratungstermin
Die Ortsbildsachverständige der Stadt Leoben bietet regelmäßige Beratungstermine. Wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an die Abteilung Infrastruktur und Technik (+43 3842 4062-251 oder stadtbaudirektion@leoben.at).
Zuständige Stelle
- Abteilung Infrastruktur und Technik: Assistentin des Stadtbaudirektors
Förderung für Massnahmen im Ortsbildschutz
Um das Ortsbild zu erhalten, werden im Schutzgebiet bauliche Maßnahmen gemäß den ortsbildbedingten Vorschreibungen gefördert. Dazu zählen Fassadenfärbelung, Dachumdeckung und Neueindeckung sowie der Einbau von Holzfenstern.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Förderung beantragen:
Wie Sie die Förderung beantragen, erfahren Sie auf unserer Serviceseite: Förderung für Maßnahmen im Ortsbildschutz
Denkmalschutz
Leoben verfügt über zahlreiche Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für diese Objekte gelten gesonderte Bauauflagen.
Bauvorhaben
Für Bauvorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden benötigen Sie eine positive Stellungnahme durch das Bundesdenkmalamt: Abteilung für Steiermark
Zuständige Stelle:
- Der Denkmalschutz liegt in der Zuständigkeit des Bundesdenkmalamtes.
- Auskünfte, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, erhalten Sie auch bei der Abteilung Infrastruktur und Technik (+43 3842 4062-251 oder stadtbaudirektion@leoben.at).
- Mehr dazu: Überblick über denkmalgeschützte Objekte nach Bundesländern