Pendler- & Lehrlingsbeihilfe
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Pendlerbeihilfe
Die Pendlerbeihilfe ist eine jährliche Förderung des Landes Steiermark und der Arbeiterkammer. Dabei werden PendlerInnen und Lehrlinge, deren täglicher Arbeitsweg länger als 25 km pro Strecke ist und die unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen, gefördert.
Zuständige Stelle:
Für die Abwicklung der Pendlerbeihilfe ist die Arbeiterkammer Steiermark zuständig.
Wer kann ansuchen?
- Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen.
- Ebenfalls ausschlaggebend sind die Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz sowie das Jahres-Bruttoeinkommen.
- Mehr dazu: Voraussetzungen für die Pendlerbeihilfe.
So gehen Sie vor:
- Das Formular für die Pendlerbeihilfe liegt in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben auf.
- Die MitarbeiterInnen helfen Ihnen bei Fragen und reichen das Formular an die Arbeiterkammer Steiermark weiter.
Erforderliche Unterlagen:
- Hauptwohnsitz-Bestätigung der Gemeinde
- Bestätigung des Arbeitgebers über das Jahres-Bruttoeinkommen und den Arbeitsort oder Jahreslohnzettel oder vollständiger Einkommensteuerbescheid
- alternativ: Bestätigung des Arbeitsmarktservice über Zeiten der Schulungsmaßnahmen
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
- eventuell: Nachweis über zu leistende Unterhaltszahlungen
Beachten Sie: Die Pendlerbeihilfe ist unabhängig von der Pendlerpauschale und dem Pendlereuro
Lehrlingsbeihilfe
Das Land Steiermark fördert Lehrlinge mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt. Die Förderungshöhe beträgt jährlich zwischen 70 Euro und 700 Euro.
Zuständige Stelle:
Für die Vergabe der Lehrlingsbeihilfe ist die Abteilung 11 – Soziales des Landes Steiermark zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an diese Stelle.
Mehr dazu: Antragsformulare für Lehrlingsbeihilfe und Bildungsscheck für Lehrlinge