Personalausweis

Auf dieser Seite:

Übersicht

  • Als österreichischeR StaatsbürgerIn können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihren Personalausweis bei der Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben persönlich beantragen.
  • Eine Terminvereinbarung vorab ist erforderlich!
  • Bitte bringen Sie dazu die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Die Ausstellung dauert etwa eine Woche. Der Personalausweis wird Ihnen per Post zugestellt.

Passersatz

Den Personalausweis gibt es im Scheckkarten-Format. Er wird in den EU-Staaten sowie in weiteren europäischen Ländern als Ersatz für den Reisepass anerkannt.

Zuständige Stelle

Terminvereinbarung erforderlich

Das Beantragen eines Personalausweises erfordert eine gewisse Zeit. Bitte vereinbaren Sie daher vorab einen Termin in der Bürgerservice-Stelle.

Bürgerservice-Stelle

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Für Reisepässe: bitte um Terminvereinbarung

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen für Erwachsene

Je nach Fall bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er gestohlen wurde, brauchen Sie für eine Neuausstellung folgende Dokumente:

Erforderliche Unterlagen für Kinder

Ein Personalausweis für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre muss immer vom gesetzlichen Vertreter des Kindes gemeinsam mit dem Kind beantragt werden.

Bitte bringen Sie dazu Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.

Anwesenheit des Kindes erforderlich: Wenn Sie einen Personalausweis für Kinder ausstellen lassen wollen, müssen diese (auch Babys und Kleinkinder) dabei anwesend sein, damit ihre Identität festgestellt werden kann.

  • Amtlicher Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten
  • eventuell: Obsorge-Erklärung oder Beschluss über die Obsorge

Wenn Sie einen Kinder-Reisepass verloren haben oder er gestohlen wurde, brauchen Sie für eine Neuausstellung folgende Dokumente:

Änderungen im Personalausweis

  • Sie können nachträglich keine Änderungen im Personalausweis durchführen lassen.
  • Bei allen Änderungen (Name, Titel) ist eine Neuausstellung des Personalausweises nötig.

Kosten & Gültigkeit

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Alter der Person:

  • Der erste Personalausweis ist gebührenfrei (wenn er bis zum 2. Geburtstag beantragt wird)
  • 26,30 Euro bis zum 16. Lebensjahr
  • 61,50 Euro ab dem 17. Lebensjahr

Gültigkeit

Ein Personalausweis ist zehn Jahre gültig.