PV-Anlage & Solaranlage errichten
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Übersicht
Das Errichten von Photovoltaik-Anlagen sowie solarthermischen Anlagen unterliegt in der Steiermark dem Steiermärkischen Baugesetz.
Bei PV-Anlagen sowie solarthermischen Anlagen mit einer Fläche von unter 400 m2 handelt es sich um ein meldepflichtiges Vorhaben, gemäß §21 Stmk. Baugesetz.
Zuständige Stellen
Abteilung Infrastruktur und Technik
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit
- Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit: Sekretariat
So gehen Sie vor
Bauberatung:
Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Vorhaben haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:
- Vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin in der Stadtbaudirektion der Stadt Leoben unter +43 3842 4062-251.
- Bringen Sie wenn möglich einen Vorentwurf des Bauvorhabens sowie weitere vorhandene Unterlagen zum Termin mit.
Dauer der Baubewilligung:
Vereinbaren Sie rechtzeitig vor Planungsbeginn einen Termin, damit das Verfahren zeitgerecht in die Wege geleitet werden kann.
Ortsbildschutz
In Leoben stehen einige Gebiete unter Ortsbildschutz. Die genauen Flächen sind dem Flächenwidmungsplan zu entnehmen. In diesen Gebieten sind alle Vorhaben, die sich auf das Ortsbild auswirken, bewilligungspflichtig. Alle geplanten Veränderungen werden durch die Ortsbildsachverständige begutachtet.
Erforderliche Unterlagen
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick – je nach Art des Bauvorhabens können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Unterlagen für die Errichtung einer PV-Anlage bzw. Solarthermie-Anlage unter 400 m2:
- Mitteilung mit Angabe der m2-Anzahl und dem Anbringungsort der Photovoltaik-Anlage
- Die unterschriebene Mitteilung kann auch per E-Mail an stadtbaudirektion@leoben.at übermittelt werden.
Kosten
Die Gebühren im Zuge eines Bauverfahrens variieren je nach Fall.
Einen Überblick dazu erhalten Sie hier: Gebühren für die Baueinreichung