Reisepass für Kinder & Jugendliche
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Übersicht
Seit 2012 benötigt jedes Kind einen eigenen Reisepass – eine Eintragung in den Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.
Kinder bis zwölf Jahre erhalten einen Reisepass mit Chip, Jugendliche ab zwölf Jahren erhalten einen Erwachsenen-Reisepass mit Fingerabdruck.
So gehen Sie vor:
- Unabhängig von Ihrem Wohnsitz können Sie einen Reisepass für Kinder bzw. Jugendliche bei der Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben persönlich beantragen.
- Eine Terminvereinbarung vorab ist erforderlich!
- Bitte kommen Sie dazu gemeinsam mit Ihrem Kind und bringen Sie die nötigen Dokumente mit.
- Die Ausstellung dauert in etwa eine Woche. Der Reisepass wird Ihnen dann per Post zugestellt.
Anwesenheit des Kindes erforderlich: Wenn Sie einen Reisepass für Ihr Kind ausstellen lassen möchten, muss dieses (auch Babys und Kleinkinder) dabei anwesend sein, damit seine Identität festgestellt werden kann.
Not- und Expresspässe:
Neben dem regulären Pass gibt es auch Not- bzw. Expresspässe. Diese erhalten Sie schneller, die Kosten dafür sind höher.
Zuständige Stelle
Terminvereinbarung erforderlich
Das Beantragen eines Reisepasses erfordert eine gewisse Zeit. Bitte vereinbaren Sie daher vorab einen Termin in der Bürgerservice-Stelle.
Bürgerservice-Stelle
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Für Reisepässe: bitte um Terminvereinbarung
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Ein Reisepass für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre muss immer vom gesetzlichen Vertreter des Kindes gemeinsam mit dem Kind beantragt werden.
Bitte bringen Sie dazu Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.
- alter Reisepass
- Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Geburtsurkunde
- 1 Farb-Passfoto nach den Kriterien für Dokumentenfotos
- Amtlicher Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten
- eventuell: Obsorge-Erklärung oder Beschluss über die Obsorge
Wenn Sie einen Kinder-Reisepass verloren haben oder er gestohlen wurde, brauchen Sie für eine Neuausstellung folgende Dokumente:
- amtlicher Lichtbildausweis des gesetzlichen Vertreters
- Staatsbürgerschafts-Nachweis
- Geburtsurkunde
- 1 Farb-Passfoto nach den Kriterien für Dokumentenfotos
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige
Änderungen im Reisepass
- Eine Namensänderung im Reisepass ist nicht möglich.
- Sollte sich der Name des Kindes zum Beispiel durch Heirat der Eltern verändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Kosten & Gültigkeit
Kosten
- Der erste Reisepass ist gebührenfrei (wenn er bis zum 2. Geburtstag beantragt wird)
- 30 Euro für eine erneute Ausstellung, z. B. bei Namensänderung
- 45 Euro für einen Express-Pass (Ausstellung innerhalb von drei Werktagen)
- 165 Euro für den 1-Tages-Express-Pass (Ausstellung am nächsten Werktag)
- 30 Euro für einen Reisepass mit Chip
- 45 Euro für einen Express-Pass (Ausstellung innerhalb von drei Werktagen)
- 165 Euro für den 1-Tages-Express-Pass (Ausstellung am nächsten Werktag)
- 75,90 Euro für den Reisepass mit Fingerabdruck
- 100 Euro für den Express-Pass (Ausstellung innerhalb von drei Werktagen)
- 220 Euro für den 1-Tages-Express-Pass (Ausstellung am nächsten Werktag)
Gültigkeit
Die Gültigkeit des Reisepasses richtet sich nach dem Alter des Kindes:
- Kinder bis zwei Jahre: zwei Jahre Gültigkeit
- Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre Gültigkeit
- Jugendliche ab zwölf Jahren: zehn Jahre Gültigkeit