Richtlinien für mitgliederwerbende Organisationen

Auf dieser Seite:

Übersicht

  • Organisationen, die am Leobener Hauptplatz sowie auf allen weiteren öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt Mitglieder werben, benötigen dafür die Zustimmung der Stadt Leoben.

Mahnung bzw. Anzeige

  • Bei widerrechtlichem Verhalten mahnt die Ordnungswache der Stadt Leoben.
  • Sollte der Platz nicht verlassen werden, wenn keine Genehmigung vorliegt, ist mit einer Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft zu rechnen.

Ansuchen für Hauptplatz, Kirchplatz & FUZO

  • Für den Hauptplatz, Kirchplatz und die Fußgängerzone Franz Josef-Straße gilt eine vereinfachte Antragsstellung.
  • Stellen Sie Ihr schriftliches Ansuchen mindestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem gewünschten Termin.
  • Ansuchen und Genehmigung am selben Tag sind nicht möglich!

Zuständige Stelle:

Zentralkartenbüro Leoben

Josef Graf-Gasse 4-6
8700 Leoben
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Mo bis Do: 09:00 – 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr

Ansuchen für andere Verkehrsflächen

  • Für Verkehrsflächen außerhalb des Hauptplatzes gilt die reguläre Antragsstellung.
  • Stellen Sie Ihr schriftliches Ansuchen mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin.

Zuständige Stelle:

Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

Weitere Regelungen

  • Förderwerbern wird an maximal drei Tagen pro Monat eine Genehmigung erteilt. Zeitlich gibt es keine Einschränkungen.
  • Als Gebühr ist ein Anerkennungszins an die Stadt Leoben zu entrichten.