Richtlinien für mitgliederwerbende Organisationen
Auf dieser Seite:
Übersicht
- Organisationen, die am Leobener Hauptplatz sowie auf allen weiteren öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt Mitglieder werben, benötigen dafür die Zustimmung der Stadt Leoben.
Mahnung bzw. Anzeige
- Bei widerrechtlichem Verhalten mahnt die Ordnungswache der Stadt Leoben.
- Sollte der Platz nicht verlassen werden, wenn keine Genehmigung vorliegt, ist mit einer Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft zu rechnen.
Ansuchen für Hauptplatz, Kirchplatz & FUZO
- Für den Hauptplatz, Kirchplatz und die Fußgängerzone Franz Josef-Straße gilt eine vereinfachte Antragsstellung.
- Stellen Sie Ihr schriftliches Ansuchen mindestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem gewünschten Termin.
- Ansuchen und Genehmigung am selben Tag sind nicht möglich!
Zuständige Stelle:
Zentralkartenbüro Leoben
Josef Graf-Gasse 4-6
8700 Leoben
auf Karte anzeigen
Mo bis Do: 09:00 – 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Ansuchen für andere Verkehrsflächen
- Für Verkehrsflächen außerhalb des Hauptplatzes gilt die reguläre Antragsstellung.
- Stellen Sie Ihr schriftliches Ansuchen mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin.
Zuständige Stelle:
Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen
Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
Weitere Regelungen
- Förderwerbern wird an maximal drei Tagen pro Monat eine Genehmigung erteilt. Zeitlich gibt es keine Einschränkungen.
- Als Gebühr ist ein Anerkennungszins an die Stadt Leoben zu entrichten.