Richtlinien für Straßenmusiker
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Übersicht
- StraßenmusikerInnen, die am Leobener Hauptplatz sowie auf allen weiteren öffentlichen Plätzen und Straßen auftreten, benötigen dafür die Zustimmung der Stadt Leoben.
Mahnung bzw. Anzeige
- Bei widerrechtlichem Verhalten mahnt die Ordnungswache der Stadt Leoben.
- Sollte der Platz nicht verlassen werden, wenn keine Genehmigung vorliegt, ist mit einer Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft zu rechnen.
Ansuchen stellen
- Stellen Sie Ihr schriftliches Ansuchen mindestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem gewünschten Termin.
- Ansuchen und Genehmigung am selben Tag sind nicht möglich!
Zuständige Stelle:
Zentralkartenbüro Leoben
Josef Graf-Gasse 4-6
8700 Leoben
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Mo bis Do: 09:00 – 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Weitere Regelungen
Uhrzeit
- Musiziert werden darf täglich von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr.
- Die Mittagsruhe ist unbedingt einzuhalten.
- Dienstags und freitags ist das Musizieren am Kirchplatz aufgrund des Bauernmarktes erst ab 14:00 Uhr erlaubt.
Spielorte & Spieldauer
- Gespielt werden darf am nördlichen Hauptplatz im Bereich des Engelsbrunnens, am Kirchplatz, in der Homanngasse im Bereich des Stadttheaters und im Peter Tunner-Park.
- Nach spätestens dreißig Minuten müssen Straßenmusiker den Ort wechseln und können dann wiederum dreißig Minuten am neuen Spielort musizieren.
- Die Gesamtspielzeit von einer Stunde darf nicht überschritten werden.
- Nach dem Ortswechsel darf der bisherige Spielort dreißig Minuten lang nicht für Straßenmusik benutzt werden.
- Pro Kalenderwoche wird jedem Straßenmusiker maximal dreimal das Musizieren im Innenstadtbereich genehmigt.
- Verstärkeranlagen oder andere technische Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Die Anzahl der Straßenmusiker pro Tag wird von der Stadt Leoben festgelegt.