Sonder-Parkausweise
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Parken für gehbehinderte Personen
Menschen mit Gehbehinderung können mit ihrem Parkausweis gem. § 29b StVo in allen grünen und blauen Parkzonen Leobens gebührenfrei parken.
Zuständige Stelle:
Diesen Ausweis erhalten Sie beim Sozialministerium.
Parken für Pflegedienste
Fahrzeuge von ambulanten Pflegediensten können einen orangen Parkausweis erhalten, mit dem sie in allen grünen und blauen Parkzonen Leobens gebührenfrei parken.
Zuständige Stelle:
Stadtwerke-Verkaufsstelle
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr