Sozialfonds ansuchen
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Übersicht
Der Sozialfonds der Stadtgemeinde Leoben ist eine freiwillige Leistung der Stadt ohne Rechtsanspruch.
- Ziel ist es, Menschen in Notsituationen rasch zu unterstützen und eine Hilfestellung zur Sicherung der existenziellen Grundbedürfnisse zu gewähren.
- Die grundsätzlichen Voraussetzungen sind gekoppelt an die Kriterien für den Bezug der Sozialcard Leoben.
Was gilt als Notlage?
- Nachgewiesene drohende Delogierung
- Nachgewiesene drohende Strom- und Wärmeabschaltung
- Nachgewiesener Zahlungsrückstand betreffend Miete, Strom und Wärme
Wie unterstützt der Sozialfonds?
- Ein Maximalbetrag von 350 Euro wird einmalig direkt an die Anbieter (z.B. Strom-, Gasanbieter bzw. Vermieter) überwiesen.
- Bei Gewährung einer finanziellen Unterstützung aus dem Sozialfonds gibt es zusätzlich die Möglichkeit Einkaufs-Bons in der Höhe von 50 Euro für den Leobener Sozialmarkt von der WBI Leoben GmbH zu erhalten.
Wer hat Anspruch?
Folgende Voraussetzungen sind für den Erhalt der finanziellen Unterstützung notwendig:
- Besitz der Sozialcard Leoben
- Hauptwohnsitz in der Stadt Leoben
- Mindestalter: 18 Jahre
- Nachweis über Notlage
Keinen Anspruch haben:
- Personen, die innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Zuwendung aus dem Sozialfonds Leoben bezogen haben
- Asylwerber:innen und andere Personen, denen nach betreuungsrechtlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Grundversorgung zusteht, ausgenommen Subsidiär Schutzberechtigte
- Ausländische/staatenlose Personen, die nicht zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind
- Schüler:innen und Student:innen (ausgenommen Studienbeihilfeempfänger:innen)
- Lehrlinge/Zivildiener:innen, Präsenzdiener:innen
So beantragen Sie die Unterstützung
- Sie können den Antrag in der Stadtgemeinde Leoben, im Referat Soziales, Familie und Frauen, 1. Stock, Zimmer 114 oder 115, zu den Öffnungszeiten des Rathauses, stellen.
- Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, einen Termin unter +43 3842 40 62-319 oder per E-Mail sozialcard@leoben.at zu vereinbaren.
Ihre Ansprechpersonen:
- Referat Soziales, Familie & Frauen: Soziale Beratung, Online Beratung, Sozialcard Leoben, LE Sozialfonds
- Referat Soziales, Familie & Frauen: Soziale Beratung, Online Beratung, Sozialcard Leoben, LE Sozialfonds
Erforderliche Unterlagen
Bitte alle erforderlichen Unterlagen in Kopie beilegen:
- Sozialcard Leoben
- Belege über die Notsituation
Alle Informationen zur LE Sozialcard finden Sie auf der Service-Seite: