Sozialunterstützung
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Übersicht
Die Sozialunterstützung ersetzt seit Juli 2021 die bisherige bedarfsorientierte Mindestsicherung.
- Die Unterstützung soll Ihre Wohnkosten (Miete, Betriebskosten, Heizung und Strom) und Ihren Lebensunterhalt decken.
- Dazu gehören Ausgaben für Nahrungsmittel, Bekleidung, Hygiene und den Haushalt.
- Zudem werden Sie und Ihre Angehörigen bei der Gebietskrankenkasse versichert.
Zuständige Stelle
- Antragstellung: Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie im Referat Soziales, Familie & Frauen der Stadt Leoben.
- Gewährung: Für die Bearbeitung und Gewährung ist die Bezirkshauptmannschaft Leoben zuständig.
So gehen Sie vor
- Stellen Sie den Antrag auf Sozialunterstützung direkt an die Bezirkshauptmannschaft Leoben.
- Brauchen Sie Unterstützung? Wenn Sie in Leoben Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie den Antrag auch im Referat Soziales, Familie & Frauen im Rathaus der Stadt Leoben, +43 3842 4062-319, vor Ort stellen. Ihr Antrag wird dann zur Bearbeitung an die BH Leoben weitergeleitet.
Mehr dazu: Weitere Infos zur Sozialunterstützung
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung der Sozialunterstützung bringen Sie bitte diese Dokumente in Kopie mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis von allen im Haushalt lebenden Personen
- Meldezettel von allen im Haushalt lebenden Personen
- Geburtsurkunde von allen im Haushalt lebenden Personen
- Staatsbürgerschaftsnachweis von allen im Haushalt lebenden Personen
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsbescheinigung: Asylberechtigte (Asylbescheid), EU-EWR-Bürgerinnen bzw. Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige (Anmeldebescheinigung) bzw. deren Angehörige (Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte), Drittstaatsangehörige (Aufenthaltstitel)
- Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde von allen im Haushalt lebenden Personen
- Scheidungsurteil oder Vergleichsausfertigung (jeweils mit Rechtskraftvermerk)
- Vertretungsnachweise
- Einkommensnachweise (z.B. Lohnbestätigung, Einkommenssteuerbescheid, AMS-Bezugsbestätigung, Rentennachweis, Pensionsmitteilung, Nachweis über Unterhaltsansprüche, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung/Gewinn und Verlustrechnung jedenfalls der letzten drei Monate, Einheitswertbescheide über land- und forstwirtschaftlichen Besitz, Pachtverträge etc.)
- Vermögensnachweise (z.B. Kontoauszüge der letzten sechs Monate, Kontoregisterauszug, Sparbücher, Bausparvertrag, Lebensversicherung, Aktien, Wertpapiere, Typenscheine und Zulassungsscheine sämtlicher KFZ etc.)
- Nachweise über Ansprüche gegen Dritte
- Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitssuche (AL-Meldung, …)
- Gutachten über Arbeitsunfähigkeit
- Nachweis über Verhinderung des Einsatzes der Arbeitskraft gemäß § 7 Abs 2 StSUG
Von Asylberechtigten und Drittstaatsangehörigen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die ihren Status ab 01.01.2015 erhalten haben, zusätzlich (sofern vorhanden):
- Unterzeichnung der Integrationserklärung
- Abschluss eines Werte- und Orientierungskurses
- Absolvierung einer B1-Integrationsprüfung des Österreichischen Integrationsfonds
Bitte bringen Sie zudem folgende Unterlagen mit:
- Mietvertrag und aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibungen (ev. Zahlungsbestätigung der laufenden Miete)
- Rechnungen der Energielieferanten (Strom, Gas)
- Grundbuchsauszug
- im Fall eines Eigenheims: Betriebskostennachweise
- Nachweise über Wohnzuschüsse
- Sonstige wohnungsbezogene Kosten (Haushaltsversicherung, …)
Rückforderung:
Die Bezirkshauptmannschaft kann auch noch Jahre später zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückfordern. Wenn sich Ihr Einkommen oder Vermögen, Ihre Familien- oder Wohnverhältnisse ändern, sind Sie verpflichtet, dies zu melden.