Staatsbürgerschaftsnachweis
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Übersicht
Als österreichischeR StaatsbürgerIn können Sie, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Ihren Staatsbürgerschafts-Nachweis beim Standesamt im Rathaus der Stadt Leoben beantragen.
Verleih der Staatsbürgerschaft
Mit dem Staatsbürgerschafts-Nachweis wird nicht die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen! Diese erhält man durch Abstammung (mit der Geburt) oder durch Verleihung. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Die dafür zuständige Stelle in der Steiermark ist das Amt der Landesregierung, Referat für Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle
Standesamt
Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr
So gehen Sie vor
Für Ihr Neugeborenes: Standesamt am LKH
Wenn Sie im LKH Hochsteiermark entbinden, können Sie das Standesamts-Service der Stadt Leoben nutzen:
Von Montag bis Freitag von 10:30 bis 11:30 Uhr ist eine Standesbeamtin bzw. ein Standesbeamter im Krankenhaus vor Ort. Sie können dort den Staatsbürgerschaftsnachweis und die Geburtsurkunde für Ihr Kind ausstellen lassen sowie den Wohnsitz Ihres Kindes anmelden.
Antrag zu späterem Zeitpunkt
Der Antrag kann erfolgen:
- digital per Online-Formular
- persönlich beim Fachbereich Standesamt
Erforderliche Dokumente
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- eventuell: Heiratsurkunde
- eventuell: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen (z. B. IngenieurIn)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis, des Elternteiles, der den Antrag stellt
- Heiratsurkunde der Eltern
- eventuell: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde der Eltern/des Elternteiles
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Meldezettel des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Vaterschafts-Anerkenntnis
Kosten
Der Staatsbürgerschaftsnachweis kostet
- für Kinder bis zum 2. Geburtstag: gebührenfrei
- für Kinder nach dem 2. Geburtstag und Erwachsene: 48,90 Euro (28,60 Euro Bundesgebühr + 20,30 Euro Verwaltungsabgabe)