Straßensperre beantragen
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Übersicht
Wenn Sie Arbeiten auf oder neben einer Straße oder auf Gehwegen planen, müssen Sie dazu einen Antrag einbringen. Dies ist z. B. meist im Zuge von Bauprojekten erforderlich. Sie können eine Teilbenützung oder eine Sperre der Straße beantragen.
Auch bei Veranstaltungen kann ein entsprechender Antrag auf (teilweise) Benützung einer Straße erforderlich sein.
Zuständige Stelle
- Arbeiten auf oder neben einer Straße oder auf Gehwegen der Gemeinde: Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit (+43 3842 4062-283 oder baurecht@leoben.at)
- Arbeiten auf der S6 im Stadtgebiet von Leoben (Kilometer 91,580 bis Kilometer 101,709): Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit (+43 3842 4062-283 oder baurecht@leoben.at); im Bezirksgebiet von Leoben ist die BH Leoben für den Antrag zuständig.
- Veranstaltungen auf Straßen: Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit (+43 3842 4062-335 oder baurecht@leoben.at)
So gehen Sie vor
Wer kann den Antrag stellen?
- Jede/r, der/die Arbeiten auf Gemeindestraßen in Leoben durchführen möchte, kann den Antrag einbringen.
- In der Regel ist die durchführende Baufirma für die Antragsstellung verantwortlich.
- Für Arbeiten auf der S6 im Gebiet der Stadt Leoben muss der Antrag gemäß §90 StVO von Straßenbau-Firmen eingebracht werden.
Veranstaltungen anmelden: Bitte beachten Sie eventuelle Fristen und sonstige notwendige Genehmigungen für Veranstaltungen. Wenden Sie sich dazu an das Bau- und Feuerpolizei, Veranstaltungswesen (+43 3842 4062-256 oder baupolizei@leoben.at)