Tauben & Ratten

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Taubenfütterungs-Verbot

In Stadtgebiet Leoben dürfen wild lebende Tauben nicht gefüttert werden. Es darf auch kein Futter für Tauben ausgelegt werden.

Organstrafe:

Dieses Vergehen wird mit einer Organstrafe von 20 Euro geahndet.

Rattenbekämpfung

Wenn Sie als WohnungseigentümerIn oder MieterIn den Verdacht auf Rattenbefall schöpfen, müssen Sie sofort Meldung bei dem/der VermieterIn machen bzw. ein Unternehmen zur Abklärung des Verdachtes beauftragen.

Beachten Sie:

  • Nur berechtigte Schädlingsbekämpfer dürfen Maßnahmen gegen den Rattenbefall setzen.
  • Rattenbekämpfungs-Maßnahmen müssen so lange fortgeführt werden, bis es keine Anzeichen von Rattenbefall mehr gibt.
  • Achten Sie darauf, dass Kinder oder andere Tiere nicht mit dem Rattenköder in Berührung kommen.
  • Die Kosten für die Rattenbekämpfung sind von den EigentümerInnen der jeweiligen Liegenschaft selbst zu tragen.

Weitere Informationen über Pflichten zur Rattenbekämpfung: Gesundheits- und Lärmschutzverordnung der Stadt Leoben

Zuständige Stelle

Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr