Förderung für Taxifahrten
Auf dieser Seite:
Übersicht
Im Rahmen der freien Wohlfahrt unterstützt die Stadt Leoben Menschen mit Behinderung unter gewissen Voraussetzungen mit einer Förderung für Taxifahrten.
Diese Unterstützung richtet sich an Personen, die die öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund ihrer Behinderung nicht mehr benutzen können und soll ihre Mobilität erleichtern. Sie erhalten Taxikarten für Leobener Taxiunternehmen.
Auf die Taxikarten besteht kein Rechtsanspruch.
Die Taxikarten haben einen Wert von 150 Euro und gelten im Jahr 2025.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Hauptwohnsitz in Leoben
Die Förderung richtet sich an folgende Personengruppen:
- Personen mit körperlicher Beeinträchtigung mit Behindertenpass vom Bundessozialamt mit dem Zusatzeintrag „Unzumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ oder dem Zusatzeintrag „blind“.
Zuständige Stelle
- Referat Soziales, Familie & Frauen: Sozialaktionen, Familientreff
So beantragen Sie die Förderung
- Zeitraum für die Antragstellung 2025: Ab Jänner 2025
- Bitte kommen Sie in diesem Zeitraum, mit den angeführten Unterlagen ins Neue Rathaus, Referat Soziales, Familie & Frauen, 1. Stock, Zimmer 115/114
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des gültigen Behindertenpasses mit Zusatzeintrag
- Vorlage des Meldezettels