Tourismusabgabe
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Übersicht
- Den Tourismusinteressenten-Beitrag (auch: Tourismusabgabe) müssen in Leoben alle Unternehmen leisten, die gemäß §2 Umsatzsteuer-Gesetz gewerblich oder beruflich in Leoben tätig sind.
- Der Beitrag wird von der Stadt Leoben eingehoben und kommt zweckgebunden dem Tourismusverband Erzberg Leoben zu Gute.
- Es gilt eine Beitragspflicht.
Befreiung für Kleinunternehmen: Sie sind KleinunternehmerIn und Ihr Jahresumsatz liegt unter 30.000 Euro? Dann sind Sie vom Beitrag befreit, sofern Sie keine Umsätze von Berufsgruppen der Beitragsgruppen 1 oder 2 erzielen. Mehr dazu auf der Website des Landes Steiermark
Zuständige Stelle
- Referat Steuern und Abgaben: Sachbearbeiterin - Anerkennungszins, Hundeabgabe, Lustbarkeitsabgabe, Tourismusinteressentenbeitrag
So leisten Sie die Abgabe
- Der Tourismusinteressenten-Beitrag wird an die Stadt Leoben abgeführt. Dazu muss eine Beitragserklärung abgegeben werden.
- Beitragsgrundlage ist der Umsatzsteuer-Bescheid des zweitvorangegangenen Jahres.
- Die Unterlage zur Abgabenerklärung wird von der Stadt Leoben vorbereitet und übermittelt.
Beachten Sie:
- 1. Jahr: Wenn Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit aufnehmen, gilt für das erste Jahr keine Beitragspflicht. Dies gilt nicht für den Fall einer Unternehmensübertragung.
- 2. Jahr: Im zweiten Tätigkeitsjahr ist der Mindestbeitrag der jeweiligen Beitragsgruppen zu entrichten. Dies gilt nicht für den Fall einer Unternehmensübertragung.
- 3. Jahr: Im dritten Tätigkeitsjahr wird der Beitrag anhand des Umsatzsteuerbescheides des zweiten Tätigkeitsjahres berechnet. Dabei ist eine Beitragserklärung beim Referat Steuern und Abgaben der Stadt Leoben abzugeben.
Höhe & Intervall
Berechnung
Die Höhe des Tourismusinteressenten-Beitrages eines Unternehmens richtet sich nach Beitragsgruppen sowie nach Ortsklassen und Umsatzstufen:
- Leoben gehört zur Ortsklasse B.
- Die Höhe der Beiträge ist in der Beitragstabelle ersichtlich.
- Die Zuteilung der Berufe und Branchen zu den Beitragsgruppen finden Sie auf der Website des Landes Steiermark
Intervall
Jährliche Abgabe