Vaterschaft & Obsorge

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Vaterschaft anerkennen

Für wen ist die Anerkennung der Vaterschaft ein Thema?

  • Wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind oder der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist, kann der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen.
  • Die Vaterschaftsanerkennung ist zum Beispiel Voraussetzung für den Unterhalt oder das gesetzliche Erbrecht des Kindes.

Ablauf

  • Im Zuge der Beurkundung der Geburt kann beim Standesamt auch die Vaterschafts-Anerkennung erledigt werden.
  • Bei der freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft gibt es keine Fristen zu beachten.
    Die Vaterschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes anerkannt werden.

Zuständige Stellen

  • Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft ist im Standesamt der Stadt Leoben sowie bei weiteren Stellen möglich.
  • Hier finden Sie einen <ahref=“https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082400.html#ZustaendigeStellen“ target=“_blank“ rel=“noopener“>Überblick der zuständigen Stellen

Mehr dazu: Anerkennung der Vaterschaft im Detail.

Erforderliche Dokumente

Damit die Vaterschafts-Anerkennung ausgestellt werden kann, benötigen Sie unterschiedliche Dokumente – abhängig von Ihrer Lebenssituation.

Welche Dokumente dies genau sind, erfahren Sie beim Standesamt unter +43 3842 4062-213 bzw. standesamt@leoben.at.

Kosten

Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft ist gebührenfrei.

Kosten, die durch die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft entstehen, sind individuell zu berücksichtigen.

Obsorge-Erklärung abgeben

  • Unverheiratete Eltern können beim Standesamt eine gemeinsame Obsorge-Erklärung für das gemeinsame Kind abgeben. Dies wird auch als „Obsorge-Vereinbarung“ bezeichnet.
  • Dazu müssen beide persönlich und gleichzeitig anwesend sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Vaterschaft anerkannt wurde.

Tipp:

Die Anerkennung der Vaterschaft und die Abgabe der Obsorge-Erklärung können im Zuge der Beurkundung der Geburt am Standesamt miterledigt werden.

Zuständige Stelle

  • im Zuge der Erstbeurkundung der Geburt: Standesamt am Geburtsort des Kindes
    Kontakt: Standesamt der Stadt Leoben
  • spätere Anerkennung: für den Wohnsitz zuständiges Gericht

Mehr dazu: Detailinfos zur gemeinsamen Obsorge

Erforderliche Dokumente

Zur Abgabe einer Obsorge-Erklärung müssen beide Elternteile persönlich und gleichzeitig anwesend sein.

Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt unter +43 3842 4062-213 bzw. standesamt@leoben.at, welche Dokumente Sie benötigen.

Kosten

Für die Abgabe einer Obsorge-Erklärung:

  • Innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes: gebührenfrei.
  • Danach kostet die Abgabe der Obsorge-Vereinbarung 17,50 Euro.