Vaterschaft & Obsorge
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Vaterschaft anerkennen
Für wen ist die Anerkennung der Vaterschaft ein Thema?
- Wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind oder der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist, kann der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen.
- Die Vaterschaftsanerkennung ist zum Beispiel Voraussetzung für den Unterhalt oder das gesetzliche Erbrecht des Kindes.
Ablauf
- Im Zuge der Beurkundung der Geburt kann beim Standesamt auch die Vaterschafts-Anerkennung erledigt werden.
- Bei der freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft gibt es keine Fristen zu beachten.
Die Vaterschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes anerkannt werden.
Zuständige Stellen
- Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft ist im Standesamt der Stadt Leoben sowie bei weiteren Stellen möglich.
- Hier finden Sie einen <ahref=“https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082400.html#ZustaendigeStellen“ target=“_blank“ rel=“noopener“>Überblick der zuständigen Stellen
Mehr dazu: Anerkennung der Vaterschaft im Detail.
Erforderliche Dokumente
Damit die Vaterschafts-Anerkennung ausgestellt werden kann, benötigen Sie unterschiedliche Dokumente – abhängig von Ihrer Lebenssituation.
Welche Dokumente dies genau sind, erfahren Sie beim Standesamt unter +43 3842 4062-213 bzw. standesamt@leoben.at.
Kosten
Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft ist gebührenfrei.
Kosten, die durch die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft entstehen, sind individuell zu berücksichtigen.
Obsorge-Erklärung abgeben
- Unverheiratete Eltern können beim Standesamt eine gemeinsame Obsorge-Erklärung für das gemeinsame Kind abgeben. Dies wird auch als „Obsorge-Vereinbarung“ bezeichnet.
- Dazu müssen beide persönlich und gleichzeitig anwesend sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Vaterschaft anerkannt wurde.
Tipp:
Die Anerkennung der Vaterschaft und die Abgabe der Obsorge-Erklärung können im Zuge der Beurkundung der Geburt am Standesamt miterledigt werden.
Zuständige Stelle
- im Zuge der Erstbeurkundung der Geburt: Standesamt am Geburtsort des Kindes
Kontakt: Standesamt der Stadt Leoben - spätere Anerkennung: für den Wohnsitz zuständiges Gericht
Mehr dazu: Detailinfos zur gemeinsamen Obsorge
Erforderliche Dokumente
Zur Abgabe einer Obsorge-Erklärung müssen beide Elternteile persönlich und gleichzeitig anwesend sein.
Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt unter +43 3842 4062-213 bzw. standesamt@leoben.at, welche Dokumente Sie benötigen.
Kosten
Für die Abgabe einer Obsorge-Erklärung:
- Innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes: gebührenfrei.
- Danach kostet die Abgabe der Obsorge-Vereinbarung 17,50 Euro.